Bei der Dauergefahr besteht ein gefahrdrohender Zustand, bei dem aber noch unklar ist, wann er in eine tatsächliche Gefahr umschlägt.
Wissenswertes zum Strafrecht
Bei der Dauergefahr besteht ein gefahrdrohender Zustand, bei dem aber noch unklar ist, wann er in eine tatsächliche Gefahr umschlägt.