Die Einwilligung bedarf folgender Voraussetzungen:
- Erklärung vor der Tat
- Erkennbarkeit nach außen
- Verfügungsbefugnis
- Einwilligungsfähigkeit
- keine Willensmängel
- keine Sittenwidrigkeit (sofern im Tatbestand, vgl. § 228)
- Einwilligungswwille
Wissenswertes zum Strafrecht
Die Einwilligung bedarf folgender Voraussetzungen: