Dies ist strittig. Wenn man davon ausgeht, dass der Verzicht auf das Rechtsgut rechtfertigend wirkt, dürfte jede nach außen wirkende Erklärung ausreichen
Wissenswertes zum Strafrecht
Dies ist strittig. Wenn man davon ausgeht, dass der Verzicht auf das Rechtsgut rechtfertigend wirkt, dürfte jede nach außen wirkende Erklärung ausreichen