Nein, es geht nur um die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Dies gilt auch für Vermögensdelikte, bei denen an sich die Verfügungsbefugnis von der Geschäftsfähigkeit abhängt.
Wissenswertes zum Strafrecht
Nein, es geht nur um die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Dies gilt auch für Vermögensdelikte, bei denen an sich die Verfügungsbefugnis von der Geschäftsfähigkeit abhängt.