Nein, Brandstiftung ist ein Verbrechen, daher sind nur bestimmte Brandlegungen strafbar, die diese hohe Mindeststrafe auch rechtfertigen. Konkret ist dies nur der Fall, wenn der Täter fremde
- Gebäude oder Hütten,
- Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
Warenlager oder -vorräte, - Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
- Wälder, Heiden oder Moore oder
- land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
anzündet. Dabei ist die Auswahl dieser Tatobjekte höchst umstritten.