Unter 14 Jahren sind Kinder gemäß § 19 StGB absolut schuldfähig. Zwischen 14 und 18 ist eine positive Feststellung der Schuldfähigkeit erforderlich, § 3 JGG.
Wissenswertes zum Strafrecht
Unter 14 Jahren sind Kinder gemäß § 19 StGB absolut schuldfähig. Zwischen 14 und 18 ist eine positive Feststellung der Schuldfähigkeit erforderlich, § 3 JGG.