Bei vorsätzlichen Delikten muss der Täter hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale vorsätzlich handeln. Ist dies nicht der Fall, so scheidet eine Strafbarkeit mangels subjektiven Tatbestands aus.
Wissenswertes zum Strafrecht
Bei vorsätzlichen Delikten muss der Täter hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale vorsätzlich handeln. Ist dies nicht der Fall, so scheidet eine Strafbarkeit mangels subjektiven Tatbestands aus.