Im Prinzip gar nicht.
Dabei handelt es sich nur um einen Irrtum bei der Individualisierung des Tatobjekts, nicht um einen solchen im Rahmen des Tatbestands. Der Täter hat z.B. trotzdem auf einen Menschen gezielt, nur eben auf einen anderen als erwartet. Es handelt sich also um einen Motivirrtum. Der Vorsatz und damit auch die Strafbarkeit bleiben unberührt.