Unbewusst fahrlässig handelt, wer nicht erkennt, dass er die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, und deswegen den Tatbestand verwirklicht.
Wissenswertes zum Strafrecht
Unbewusst fahrlässig handelt, wer nicht erkennt, dass er die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, und deswegen den Tatbestand verwirklicht.