Der Subsumtionsirrtum ist ein Unterfall des Verbotsirrtums. Dabei erkennt der Täter nicht, dass sein Verhalten unter die relevante Strafnorm fällt.
Wissenswertes zum Strafrecht
Der Subsumtionsirrtum ist ein Unterfall des Verbotsirrtums. Dabei erkennt der Täter nicht, dass sein Verhalten unter die relevante Strafnorm fällt.