Das sind Umstände, die eine bereits eingetretene Strafbarkeit nachträglich wieder aufheben.
Beispiele:
- Rücktritt vom Versuch bei §§ 24 und 31
- Berichtigung der falschen Angabe bei § 163 Abs. 2
- Tätige Reue bei §§ 306e Abs. 2, 314a Abs. 3
Wissenswertes zum Strafrecht
Das sind Umstände, die eine bereits eingetretene Strafbarkeit nachträglich wieder aufheben.
Beispiele: