Ja, sein Notwehrrecht ist lediglich eingeschränkt. Allerdings kann er sich unter Umständen wegen Fahrlässigkeit strafbar machen, wenn er diese Folge vorhersehen konnte.
Wissenswertes zum Strafrecht
Ja, sein Notwehrrecht ist lediglich eingeschränkt. Allerdings kann er sich unter Umständen wegen Fahrlässigkeit strafbar machen, wenn er diese Folge vorhersehen konnte.