Bei der Absichtsprovokation provoziert der Angegriffene absichtlich eine Notwehrlage, um in deren Rahmen ungestraft handeln zu können.
Wissenswertes zum Strafrecht
Bei der Absichtsprovokation provoziert der Angegriffene absichtlich eine Notwehrlage, um in deren Rahmen ungestraft handeln zu können.