Grundsätzlich handelt es sich nur um eine Vorbereitungshandlung. Etwas anderes gilt nur, wenn nach dem Tatplan der Täter unmittelbar nach dem Öffnen der Tür losgeschlagen hätte.
Wissenswertes zum Strafrecht
Grundsätzlich handelt es sich nur um eine Vorbereitungshandlung. Etwas anderes gilt nur, wenn nach dem Tatplan der Täter unmittelbar nach dem Öffnen der Tür losgeschlagen hätte.