Hierbei glaubt der Täter, sein Verhalten sei nicht gerechtfertigt, tatsächlich ist es das jedoch. Auch dies stellt ein Wahndelikt dar.
Wissenswertes zum Strafrecht
Hierbei glaubt der Täter, sein Verhalten sei nicht gerechtfertigt, tatsächlich ist es das jedoch. Auch dies stellt ein Wahndelikt dar.