Beim umgekehrten Subsumtionsirrtum irrt sich der Täter über die Grenzen eines tatsächlich existierenden Straftatbestands und meint, sein Handeln falle darunter. Auch dies ist ein Wahndelikt.
Wissenswertes zum Strafrecht
Beim umgekehrten Subsumtionsirrtum irrt sich der Täter über die Grenzen eines tatsächlich existierenden Straftatbestands und meint, sein Handeln falle darunter. Auch dies ist ein Wahndelikt.