Ein Fehlschlag liegt vor, wenn der Täter erkennt, dass er sein Ziel entweder nicht mehr oder nur noch mit zeitlicher Zäsur erreichen kann.
Wissenswertes zum Strafrecht
Ein Fehlschlag liegt vor, wenn der Täter erkennt, dass er sein Ziel entweder nicht mehr oder nur noch mit zeitlicher Zäsur erreichen kann.