Dies spielt für § 28 keine Rolle, die Tat bleibt dann nach der Handlung des Täters ein Totschlag. Dementsprechend ist auch der Teilnehmer nur wegen Teilnahme am Totschlag strafbar.
Wissenswertes zum Strafrecht
Dies spielt für § 28 keine Rolle, die Tat bleibt dann nach der Handlung des Täters ein Totschlag. Dementsprechend ist auch der Teilnehmer nur wegen Teilnahme am Totschlag strafbar.