Hierbei ist grundsätzlich eine relativ hohe Hemmschwelle anzunehmen. Für den dolus eventualis müssen also ganz erhebliche Anhaltspunkte sprechen.
Wissenswertes zum Strafrecht
Hierbei ist grundsätzlich eine relativ hohe Hemmschwelle anzunehmen. Für den dolus eventualis müssen also ganz erhebliche Anhaltspunkte sprechen.