Nein, nach der Gesetzesänderung ist kein Aussetzung im Sinne einer Ortsänderung mehr erforderlich. Daher reicht sowohl das Im-Stich-Lassen in einer bestehenden hilflosen Lage als auch bloße Passivität trotz Obhutspflicht.
Wissenswertes zum Strafrecht
Nein, nach der Gesetzesänderung ist kein Aussetzung im Sinne einer Ortsänderung mehr erforderlich. Daher reicht sowohl das Im-Stich-Lassen in einer bestehenden hilflosen Lage als auch bloße Passivität trotz Obhutspflicht.