Ein Bestimmen muss aufgrund natürlicher Einsichts- und Urteilsfähigkeit beruhen und von einem gefestigten, nicht nur spontanen Todeswunsch getragen sein. Liegt der Wunsch aufgrund eines Defekts vor, so ist er nicht ernsthaft.
Wissenswertes zum Strafrecht
Ein Bestimmen muss aufgrund natürlicher Einsichts- und Urteilsfähigkeit beruhen und von einem gefestigten, nicht nur spontanen Todeswunsch getragen sein. Liegt der Wunsch aufgrund eines Defekts vor, so ist er nicht ernsthaft.