Das Hauptunterscheidungsmerkmal ist die funktionelle Tatherrschaft im Moment des Todes. Nur, wenn das Opfer nach dem Tatbeitrag des Helfers noch die freie Entscheidung über Leben und Tod hat, handelt es sich wirklich um (assistierten) Selbstmord.
Wissenswertes zum Strafrecht
Das Hauptunterscheidungsmerkmal ist die funktionelle Tatherrschaft im Moment des Todes. Nur, wenn das Opfer nach dem Tatbeitrag des Helfers noch die freie Entscheidung über Leben und Tod hat, handelt es sich wirklich um (assistierten) Selbstmord.