Ja, da die Sache dem Dieb dann praktisch zur Wegnahme angeboten wird. Der Geschädigte will ja gerade, dass der Dieb sie wegnimmt, daher handelt es sich nur noch um einen untauglichen Versuch.
Wissenswertes zum Strafrecht
Ja, da die Sache dem Dieb dann praktisch zur Wegnahme angeboten wird. Der Geschädigte will ja gerade, dass der Dieb sie wegnimmt, daher handelt es sich nur noch um einen untauglichen Versuch.