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Wissenswertes zum Strafrecht

Woraus besteht die Zueignungsabsicht?

Die Zueignungsabsicht besteht aus

  • der Absicht, sich oder einem Dritten die Sache zumindest vorübergehend anzueignen, und
  • dem Vorsatz, den Eigentümer dauerhaft zu enteignen.
Autor Strafrecht-FAQVeröffentlicht am November 23, 2017Oktober 5, 2016Tags Absicht, Sache, Vorsatz

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