Ein Beisichführen ist nur gegeben, wenn er die Waffe in Griffnähe hat. Ein unmittelbares Führen am Körper ist nicht notwendig. Das Führen muss zwischen Versuchsbeginn und Beendigung der Tat zu irgendeinem Zeitpunkt gegeben sein.
Wissenswertes zum Strafrecht
Ein Beisichführen ist nur gegeben, wenn er die Waffe in Griffnähe hat. Ein unmittelbares Führen am Körper ist nicht notwendig. Das Führen muss zwischen Versuchsbeginn und Beendigung der Tat zu irgendeinem Zeitpunkt gegeben sein.