Nicht zwangsläufig. Zwar indiziert ein solcher Verstoß eine unerlaubte Gefahrschaffung. Trotzdem ist zu prüfen, ob der Erfolg gerade nur wegen des Verstoßes eingetreten ist.
Wissenswertes zum Strafrecht
Nicht zwangsläufig. Zwar indiziert ein solcher Verstoß eine unerlaubte Gefahrschaffung. Trotzdem ist zu prüfen, ob der Erfolg gerade nur wegen des Verstoßes eingetreten ist.