Betrug

Betrug findet heute in sehr vielen Fällen online statt.
Betrug findet heute in sehr vielen Fällen online statt.

(Letzte Aktualisierung: 17.09.2024)

Während Betrug im allgemeinen Verständnis oft jede Art von Täuschung meint, setzt ein strafrechtlicher Betrug immer einen Vermögensbezug voraus. Ein Betrüger ist, grob gesagt, wer sich fremdes Vermögen durch Täuschung einverleibt. Dabei schädigt sich der Betrogene quasi selbst, weil er die Täuschung nicht durchschaut und deswegen bspw. ein für ihn selbst ungünstiges Geschäft eingeht.

Die Details dieser Straftat sind dabei äußerst diffizil. So sind Werbeaussagen bspw. nicht unbedingt eine Täuschung. Auch ist nicht jeder, der in irgendeiner Form falsche Vorstellungen von Leistung und Gegenleistung hat, zwangsläufig betrogen wurde.

Tatbestand

Was ist eine Täuschung?

Täuschung ist jedes intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen Menschen, um diesen über Tatsachen irrezuführen.

Was ist eine Tatsache?

Tatsachen sind Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit, die grundsätzlich dem Beweis zugänglich sind. Keine Tatsachen sind insbesondere Werturteile, die keinerlei Tatsachenkern haben. Auch zukünftige Ereignisse stellen keine Tatsachen im Sinne des Betrugstatbestands dar.

Was sind äußere Tatsachen? Was sind innere Tatsachen?

Äußere Tatsachen sind nach außen tretende, objektive Tatsachen.

Innere Tatsachen sind Motive und Absichten des Täters.

Beispiel: Zahlungsfähigkeit ist eine äußere Tatsache, Zahlungswilligkeit eine innere.

Sonderkonstellationen

Wann liegt ein Dreiecksbetrug vor?

Beim Dreiecksbetrug muss der Verfügende dem Geschädigten so nahe stehen, dass er eine engere Beziehung zu der Sache hat als jede sonstige Person. Außerdem muss er die Sache in seiner Obhut haben.

Was ist die betrugsspezifische Auslegung des Computerbetrugs?
Auch, wenn es nur um Geld geht, kann Betrug auch eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen.
Auch, wenn es nur um Geld geht kann Betrug auch eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen.

Dabei wird die dritte Variante von § 263a Abs. 1 StGB (unbefugte Datenverwendung) so ausgelegt als würde der Täter statt des Automaten einen Menschen täuschen. Nur, wenn dieser bei gleichem Prüfungsprogramm ebenfalls getäuscht würde, liegt ein Computerbetrug vor.

Beim Einsatz einer EC-Karte liegt bspw. kein Computerbetrug vor, wenn dem Täter lediglich die Absicht fehlt, die Schuld zu bezahlen; dagegen ist § 263a StGB einschlägig, wenn die EC-Karte unerlaubt erlangt wurde, da hier über äußere Tatsachen getäuscht wird.

Liegt Betrug vor, wenn jemand nicht zahlungsfähig ist, aber ein garantiertes Zahlungssystem einsetzt?

Nein, da in diesem Fall die Verkaufsstelle überhaupt nicht an die Zahlungsfähigkeit des Kunden denkt und sich dementsprechend auch nicht irren kann. Allerdings ist dann eine Strafbarkeit nach § 266b StGB denkbar.

Ist man verpflichtet, andere auf überhöhte Zahlungen hinzuweisen?

Grundsätzlich nicht. Strafbar ist man bei einem Unterlassen gemäß § 13 Abs. 1 StGB nur, wenn man rechtlich dafür einzustehen hat, dass ein bestimmter Erfolg (hier: der Irrtum und die anschließende Vermögensschädigung) nicht eintritt. Dies ist eine sogenannte Garantenstellung. Als einfacher Vertragspartner hat man aber keine solche Garantenstellung.

Bei einem Beamten ist das jedoch anders. Diesen treffen Treuepflichten aus seinem Beamtenverhältnis, wegen derer er auch einen Irrtum des Staates hinsichtlich seiner Gehaltszahlungen aufklären muss.

Sonstiges

Stellen Ping-Anrufe einen Betrug dar?

Ja.

Bei Ping-Anrufen werden beliebige Nummern angerufen („ping“), aber sofort wieder aufgelegt. Da den allermeisten Angerufenen dann die Nummer des Anrufers angezeigt wird, gibt es viele, die von sich aus zurückrufen, was dann – wie beabsichtigt – zu hohen Telefonkosten führt, von denen der Ping-Anrufer einen Teil erhält.

Die Täuschung liegt in dem Falle darin, dass durch den Anruf konkludent erklärt wird, man wolle ein Telefongespräch führen.

Was ist sachgedankliches Mitbewusstsein?

Für einen Betrug ist notwendig, dass der Täter täuscht und das Opfer sich irrt. Was ist aber nun, wenn sich das Opfer gar nicht wirklich irrt, sondern sich über die im Raum stehende Tatsache nur keine Gedanken macht, weil er glaubt, es sei „alles in Ordnung“?

Mit der Figur des sachgedanklichen Mitbewusstseins wird dem Getäuschten unterstellt, er habe diese Tatsache nicht bewusst, aber auch nicht unbewusst, sondern eben „mitbewusst“ zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht. Er habe sich zwar keine konkrete Vorstellung darüber gebildet, aber aufgrund seiner Erfahrung gehe er stets davon aus, dass der „Normalfall“ vorliege. Damit kann ein Betrug bejaht werden.

Was ist Prozessbetrug?

Wer bei einem Zivilverfahren falsche Behauptungen vorbringt, begeht einen (je nach Ausgang des Verfahrens versuchten oder vollendeten) Prozessbetrug. Er täuscht den Richter, der dann durch ein falsches Urteil das Vermögen der anderen Prozesspartei schädigen soll.

Dass hier ein sog. Dreiecksbetrug vorliegt, ist unschädlich. Getäuschter und Opfer müssen nicht identisch sein. Sie müssen nicht einmal ein Näheverhältnis zueinander haben, da es sich um einen Forderungsbetrug handelt.

Ist beim Betrug ein Verfügungsbewusstsein notwendig?

Beim Sachbetrug schon, weil hier das Verfügungsbewusstsein die Abgrenzung zum Diebstahl ausmacht. Beim Forderungsbetrug dagegen nicht, da hier eine solche Abgrenzung nicht notwendig ist.

Das Verlangen eines Verfügungsbewusstseins stellt also kein Tatbestandsmerkmal im Sinne eines bestimmten Unrechtsgehalts dar, sondern soll lediglich Unterschiede zwischen Diebstahl und Betrug erklären.

Liegt ein Betrug vor, wenn man den Staat durch Täuschung um Bußgelder bringt?

Nein, Geldstrafen und Bußgelder sind keine vermögensrechtlichen Forderungen des Staates. Es handelt sich vielmehr um ein reines Strafübel, das den Staat nicht bereichern, sondern nur den Betroffenen sanktionieren soll.

Was bedeutet soziale Zweckverfehlung?

Beim Spendenbetrug weiß der Geschädigte, dass er für das Geld, das er hergibt, keine Gegenleistung bekommt – er spendet es eben für einen guten Zweck. Wenn der Sammler das Geld aber nicht für diesen guten Zweck, sondern für sich selbst ausgibt, wird das Vermögen des Spenders an für sich nicht geschädigt. Daher hat man das Rechtsinstitut der sozialen Zweckverfehlung entwickelt, wonach der Schaden darin liegt, dass man den angestrebten Sinn der Spende (einem bestimmten Zweck zu helfen) durch diese nicht erreichen kann.

Gibt es eine soziale Zweckverfehlung bei wirtschaftlich ausgeglichenen Verträgen?

Dies ist grundsätzlich nur denkbar, wenn mit dem Abschluss des Vertrags – trotz Ausgeglichenheit – ein sozialer Zweck erreicht werden sollte. Beispiel: Man abonniert eine Zeitschrift zum normalen Preis, weil dadurch die örtliche Feuerwehr eine Provision bekommen soll; tatsächlich erhält die Feuerwehr aber nichts.

Eine soziale Zweckverfehlung wird hier aber nicht angenommen, da die Zahlung an die Feuerwehr – im Gegensatz zu einer reinen Spende ohne Gegenleistung – nur Nebenzweck war. Im Vertrag an sich liegt hier aber gerade kein Schaden, da sich Leistung und Gegenleistung aufwiegen.

Liegt ein Schaden vor, wenn man minderwertige Waren erhält, die aber ihren Preis trotzdem wert sind?

Hierfür braucht man zunächst ein Beispiel: A bietet B sein Auto für 15.000 Euro an und erklärt, dieses habe bisher keinen Unfallschaden gehabt. Für ein unfallfreies Auto dieser Art ist das ein sehr günstiger Preis, normalerweise zahlt man dafür um die 20.000 Euro. Tatsächlich hatte der Wagen aber bereits einen erheblichen Schaden und ist daher auch wirklich nur 15.000 Euro wert – der Preis ist also nicht günstig, aber auch nicht betrügerisch überhöht, sondern genau angemessen.

Auch hier wird ein Schaden und damit ein Betrug bejaht, da der Vertragspartner Anspruch auf den unfallfreien und damit ziemlich günstigen Wagen hat. Sein Schaden liegt somit darin, dass er kein „Schnäppchen“ gemacht hat. Hätte er von vornherein gewusst, dass er den vollen Marktwert zahlen muss, hätte er möglicherweise das Geschäft gar nicht erst abgeschlossen.

Ist es trotzdem Betrug, wenn man einen betrügerischen Vertrag bereitwillig wieder storniert?

Ja, denn das Vermögen des Vertragsschließenden ist zunächst einmal sicher gefährdet, da ein Anspruch besteht. Ob der Geschädigte dann auch zur Stornierung greift, ist in erster Linie vom Zufall abhängig und setzt häufig eine Rechtskenntnis voraus, die Laien meist nicht haben.

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