
(Letzte Aktualisierung: 30.08.2026)
Straftaten werden nicht nur nach einzelnen Paragrafen, sondern auch nach gemeinsamen Strukturen und Deliktstypen eingeordnet. Diese Systematik hilft dabei, Tatbestandsmerkmale auszulegen, Vergehen von Verbrechen zu unterscheiden und das Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen zu beurteilen.
Diese Seite beantwortet häufige Fragen zu allgemeinen Begriffen des materiellen Strafrechts. Sie dient der Information und enthält keine Beratung oder Vertretungszusage für ein Strafverfahren. Die anwaltliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Thomas Hummel konzentriert sich auf Grundrechte, Verfassungsrecht und Verfassungsbeschwerden im Strafrecht nach Abschluss des fachgerichtlichen Rechtswegs.
Inhalt
Allgemeine Begriffe des Strafrechts
Was sind deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale?
Deskriptive Tatbestandsmerkmale lassen sich im Wesentlichen durch Wahrnehmung feststellen; normative Tatbestandsmerkmale erfordern zusätzlich eine rechtliche oder wertende Beurteilung.
Eine „bewegliche Sache“ ist weitgehend deskriptiv erfassbar. Merkmale wie „fremd“, „rechtswidrig“ oder „Urkunde“ erschließen sich dagegen erst aufgrund rechtlicher Wertungen. Die frühere Kurzformel, deskriptive Merkmale stammten aus der Laiensprache und normative aus der Rechtssprache, ist zu ungenau: Auch ein allgemeinsprachlicher Ausdruck kann im Gesetz eine besondere rechtliche Bedeutung haben.
Inwiefern sind Regelbeispiele tatbestandsähnlich?
Regelbeispiele sind keine Tatbestandsmerkmale, werden ihnen bei Prüfung, Vorsatz und Irrtum aber in vieler Hinsicht ähnlich behandelt.
Sie beschreiben typische Fälle, in denen das Gesetz regelmäßig einen besonders schweren oder minder schweren Fall annimmt. Bei einem besonders schweren Fall muss sich der Vorsatz auf die tatsächlichen Umstände des Regelbeispiels beziehen; häufig wird von „Quasi-Vorsatz“ gesprochen. Irrtümer werden grundsätzlich entsprechend § 16 StGB behandelt. Selbst wenn ein Regelbeispiel erfüllt ist, bleibt eine Gesamtwürdigung erforderlich. Umgekehrt kann ein unbenannter besonders schwerer Fall vorliegen, wenn das Gesamtbild einem Regelbeispiel vergleichbar ist.
Wird eine Straftat straffrei, wenn der Schaden bezahlt wird?
Nein. Eine spätere Rückgabe oder Schadenszahlung beseitigt eine bereits vollendete Straftat grundsätzlich nicht.
Sind etwa die Voraussetzungen eines Diebstahls, Betrugs oder einer Sachbeschädigung erfüllt, bleibt die Tat strafbar. Die Wiedergutmachung kann jedoch erheblich zugunsten der beschuldigten Person wirken: Sie ist bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 2 StGB zu berücksichtigen, kann die Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs oder einer Schadenswiedergutmachung nach § 46a StGB erfüllen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Verfahrenseinstellung begünstigen. Ob und wie eine Zahlung erfolgen sollte, hängt auch von Verteidigungsstrategie, Beweislage und zivilrechtlichen Folgen ab; ein pauschaler Rat zu einem bestimmten Verhalten wäre deshalb unzutreffend.
Was sind persönliche Strafausschließungsgründe?
Persönliche Strafausschließungsgründe lassen die Strafbarkeit einer bestimmten Person entfallen, obwohl Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld grundsätzlich gegeben sind. Sie müssen bereits bei der Tat vorliegen und wirken nur für die Person, bei der ihre Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiele sind:
- das Angehörigenprivileg bei Strafvereitelung nach § 258 Abs. 6 StGB,
- die Beteiligung an der Vortat in den Fällen des § 257 Abs. 3 Satz 1 und § 258 Abs. 5 StGB.
Was sind persönliche Strafaufhebungsgründe?
Persönliche Strafaufhebungsgründe lassen die zunächst entstandene Strafbarkeit aufgrund eines nachträglichen Verhaltens entfallen.
Beispiele sind:
- der strafbefreiende Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB,
- der Rücktritt bei der versuchten Beteiligung nach § 31 StGB,
- die rechtzeitige Berichtigung einer falschen Aussage unter den Voraussetzungen des § 158 StGB und
- gesetzlich geregelte Fälle tätiger Reue, etwa § 306e StGB.
Die frühere Zuordnung von § 163 Abs. 2 StGB war fehlerhaft: § 163 StGB betrifft fahrlässigen Falscheid und fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt; die Berichtigung ist in § 158 StGB geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen?
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, deren gesetzliche Mindeststrafe mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt. Vergehen haben eine niedrigere Mindestfreiheitsstrafe oder lassen Geldstrafe zu.
Maßgeblich ist § 12 StGB. Schärfungen oder Milderungen des Allgemeinen Teils sowie Strafrahmen für besonders schwere oder minder schwere Fälle bleiben bei der Einteilung außer Betracht. Ein eigenständiger Qualifikationstatbestand kann dagegen ein Verbrechen sein. Die schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB ist beispielsweise wegen ihrer Mindeststrafe von einem Jahr ein Verbrechen; die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ist ein Vergehen.
Was ist eine Waffe im Strafrecht?
Der strafrechtliche Waffenbegriff hängt von der jeweiligen Vorschrift ab. Regelmäßig sind Waffen solche Gegenstände, die nach ihrer Art dazu bestimmt und geeignet sind, erhebliche Verletzungen von Menschen zu verursachen. Der Begriff ist nicht vollständig mit dem Waffenbegriff des § 1 Abs. 2 WaffG identisch. Deshalb muss stets geprüft werden, welche Strafnorm angewandt wird und ob sie zwischen Waffe, gefährlichem Werkzeug und sonstigem Werkzeug oder Mittel unterscheidet.
Was ist ein gefährliches Werkzeug?
Bei Körperverletzungsdelikten ist ein gefährliches Werkzeug ein beweglicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.
Bei Vorschriften, die bereits das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs bestrafen, etwa § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB, kann diese konkrete Verwendungsdefinition nicht unverändert übernommen werden. Dort ist die Abgrenzung besonders umstritten und vom jeweiligen Tatbestand abhängig. Die pauschale Aussage, ein gefährliches Werkzeug werde erst durch den Täter „zur Waffe gemacht“, greift daher zu kurz.
Was ist ein Kapitalverbrechen?
„Kapitalverbrechen“ ist heute kein gesetzlich definierter Begriff. Historisch bezeichnete er Taten, auf die die Todesstrafe stand; „Kapital“ geht dabei auf das lateinische caput für Kopf zurück. Im heutigen Sprachgebrauch sind damit meist besonders schwere Verbrechen, vor allem Tötungsdelikte, gemeint. Mit Vermögens- oder Wirtschaftsstraftaten hat der Ausdruck als solcher nichts zu tun.
Wertgrenzen im Strafrecht
Was ist eine Sache von bedeutendem Wert?
Bei konkreten Gefährdungsdelikten im Straßenverkehr wird für den drohenden bedeutenden Sachschaden weiterhin regelmäßig eine Wertgrenze von 750 Euro zugrunde gelegt.
Bei § 315b und § 315c StGB sind zwei Fragen zu trennen: Zunächst muss die gefährdete fremde Sache selbst von bedeutendem Wert sein. Zusätzlich muss ihr ein bedeutender Schaden gedroht haben. Maßgeblich sind der Verkehrswert der Sache und die drohende Wertminderung; ein tatsächlich entstandener Schaden kann niedriger sein. Die Grenze ist richterrechtlich entwickelt und keine allgemeine Wertgrenze für sämtliche Vorschriften des StGB.
Was ist eine geringwertige Sache?
Eine einheitliche gesetzliche Eurogrenze gibt es nicht; in der Rechtsprechung werden je nach Gericht häufig 25 bis 50 Euro zugrunde gelegt.
Bei geringwertigen Sachen werden Diebstahl und Unterschlagung nach § 248a StGB grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse. Entsprechendes gilt über § 263 Abs. 4 StGB für Betrug. Außerdem schließt § 243 Abs. 2 StGB einen besonders schweren Fall des Diebstahls nach den Regelbeispielen aus, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht. Weil die Wertgrenze nicht bundesweit einheitlich festgelegt ist, sollte keine starre Zahl als sicher geltendes Recht dargestellt werden.
Wann liegt ein Vermögensverlust großen Ausmaßes vor?
Für § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB liegt die von der Rechtsprechung verwendete Untergrenze bei 50.000 Euro.
Erforderlich ist ein tatsächlich eingetretener Vermögensverlust; eine bloße schadensgleiche Vermögensgefährdung genügt für dieses Regelbeispiel nicht. Davon zu unterscheiden ist § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 StGB: Dort geht es darum, dass eine andere Person durch die Tat in wirtschaftliche Not gebracht wird. Maßgeblich sind dann deren konkrete wirtschaftliche Verhältnisse.
Was ist ein nicht bedeutender Sachschaden bei § 142 StGB?
Die Grenze des nicht bedeutenden Sachschadens ist nicht gesetzlich festgelegt und wird von der Rechtsprechung regional unterschiedlich bestimmt.
§ 142 Abs. 4 StGB setzt außerdem voraus, dass der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs geschah und die Feststellungen innerhalb von 24 Stunden freiwillig nachträglich ermöglicht werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss das Gericht die Strafe mildern oder kann von Strafe absehen. Die frühere pauschale Angabe von 1.300 Euro ist angesichts uneinheitlicher und fortentwickelter Rechtsprechung nicht als allgemeingültige Grenze geeignet.
Weitere häufige Begriffe
Was bedeutet Gewalt im Strafrecht?
Der Gewaltbegriff ist tatbestandsabhängig; eine einzige Definition für das gesamte StGB gibt es nicht.
Bei § 240 StGB wird Gewalt im Kern als körperlich wirkender Zwang verstanden, der durch eine körperliche Kraftentfaltung vermittelt wird und einen tatsächlich geleisteten oder erwarteten Widerstand überwinden soll. Rein psychischer Druck genügt dafür nicht. Zu unterscheiden sind willensbeugende Gewalt (vis compulsiva) und willensbrechende Gewalt (vis absoluta). Bei anderen Delikten kann der Kontext zu abweichenden Anforderungen führen.
Was ist ein wirklichkeitsnahes Geschehen?
Ein wirklichkeitsnahes Geschehen ist eine Darstellung, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild für einen objektiven Betrachter wie die Wiedergabe eines realen Geschehens wirken kann.
Der Begriff ist insbesondere in § 184b und § 184c StGB relevant. Dabei muss sorgfältig zwischen tatsächlichen, wirklichkeitsnahen und rein fiktiven Inhalten sowie zwischen den verschiedenen Tathandlungen unterschieden werden. Die Behauptung, Zeichnungen oder Animationen seien generell straflos, ist zu pauschal: Je nach Erscheinungsbild, Inhalt und Tatvariante können auch computergenerierte oder gezeichnete Darstellungen erfasst sein. Rein textliche Inhalte geben regelmäßig kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, können aber in anderen rechtlichen Zusammenhängen relevant sein.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, das eine Geldbuße vorsieht (§ 1 OWiG).
Sie ist keine Straftat und wird nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern insbesondere mit Geldbuße geahndet. Zunächst erlässt häufig die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid. Legt die betroffene Person wirksam Einspruch ein und wird das Verfahren nicht anderweitig beendet, entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht; eine Hauptverhandlung ist daher keineswegs ausgeschlossen.
Was ist eine Urkundenfälschung?
§ 267 StGB erfasst drei Begehungsformen: das Herstellen einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde und den Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr.
Eine Urkunde ist im Kern eine verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt und geeignet ist und ihren Aussteller erkennen lässt. Eine schriftliche Lüge ist deshalb nicht automatisch eine Urkundenfälschung: Entscheidend ist grundsätzlich die Täuschung über die Identität des Ausstellers, nicht allein die inhaltliche Wahrheit. Wer dagegen eine fremde Unterschrift nachahmt und dadurch den Eindruck erweckt, die Erklärung stamme von dieser Person, kann eine unechte Urkunde herstellen.
Deliktstypen
Was ist ein Selbstschädigungsfall?
Bei einem Selbstschädigungsdelikt nimmt das Opfer die unmittelbar vermögensmindernde oder sonst schädigende Handlung selbst vor.
Das ist besonders für die Abgrenzung von Betrug und Diebstahl wichtig: Beim Betrug führt eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung zur Selbstschädigung; beim Diebstahl nimmt der Täter die Sache ohne eine solche Verfügung weg. Selbstschädigung bedeutet nicht automatisch mittelbare Täterschaft. Diese setzt zusätzlich voraus, dass der Hintermann die Tat durch einen anderen als Werkzeug kraft überlegenen Wissens oder Wollens beherrscht.
Was ist ein konkretes Gefährdungsdelikt?
Ein konkretes Gefährdungsdelikt verlangt, dass ein bestimmtes Rechtsgut in eine konkrete kritische Lage gerät, in der der Schadenseintritt nur noch vom Zufall abhängt.
Ein Beispiel ist § 315c StGB. Die bloße abstrakte Möglichkeit eines Schadens genügt nicht; die konkrete Gefahr gehört zum tatbestandlichen Erfolg.
Was ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt?
Ein abstraktes Gefährdungsdelikt stellt ein typischerweise gefährliches Verhalten unter Strafe, ohne im Einzelfall eine konkrete Gefahr oder Verletzung zu verlangen.
Ein Beispiel ist die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Der Gesetzgeber bewertet bereits das Führen eines Fahrzeugs im fahruntüchtigen Zustand als so gefährlich, dass kein „Beinahe-Unfall“ nachgewiesen werden muss.
Was ist ein echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt?
Ein echtes Unterlassungsdelikt beschreibt das pflichtwidrige Nichtstun unmittelbar im Tatbestand. Ein unechtes Unterlassungsdelikt überträgt dagegen ein grundsätzlich durch aktives Tun verwirklichtes Erfolgsdelikt auf einen Garanten.
Echte Unterlassungsdelikte sind etwa die Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB) und die unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB). Bei einem unechten Unterlassungsdelikt verlangt § 13 StGB insbesondere eine Garantenstellung, die Möglichkeit zur Erfolgsabwendung und die Entsprechung von Unterlassen und aktivem Tun.
Zusammentreffen mehrerer Taten
Wann liegt eine natürliche Handlungseinheit vor?
Eine natürliche Handlungseinheit kann mehrere natürliche Handlungen zu einer Tat im Rechtssinn verbinden, wenn sie von einem einheitlichen Willen getragen werden und räumlich-zeitlich so eng zusammenhängen, dass sie bei natürlicher Betrachtung als einheitliches Geschehen erscheinen.
Die bloße Gleichartigkeit oder ein allgemeiner Gesamtplan genügt nicht. Die Einordnung wirkt sich insbesondere auf Tateinheit, Tatmehrheit und Strafzumessung aus.
Was sind mitbestrafte Nachtaten?
Eine mitbestrafte Nachtat ist eine spätere Handlung, deren Unrechtsgehalt im konkreten Fall bereits durch die Haupttat erfasst wird und die deshalb im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt.
Typische Fallgruppen betreffen die Sicherung oder Verwertung des durch die Vortat Erlangten. Ob eine Nachtat tatsächlich mitbestraft ist, hängt davon ab, ob sie ein neues Rechtsgut oder einen neuen Rechtsgutsträger beeinträchtigt und eigenständiges Unrecht verwirklicht.
Was bedeutet Subsidiarität bei Straftatbeständen?
Subsidiarität bedeutet, dass ein Straftatbestand nur eingreift, wenn kein vorrangiger Tatbestand anwendbar ist.
Formelle Subsidiarität ergibt sich aus einer ausdrücklichen gesetzlichen Klausel. Materielle Subsidiarität folgt aus dem Verhältnis der Tatbestände. Diese strafrechtliche Konkurrenzregel ist von der Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde zu unterscheiden.
Was bedeutet Konsumtion?
Bei der Konsumtion tritt eine typische Begleit-, Vor- oder Nachtat hinter dem schwereren Delikt zurück, weil ihr Unrechtsgehalt darin regelmäßig mit erfasst ist. Entscheidend ist das konkrete Verhältnis der verwirklichten Delikte; eine schematische Anwendung verbietet sich.
Was bedeutet Spezialität?
Spezialität liegt vor, wenn ein Tatbestand sämtliche Merkmale eines allgemeineren Tatbestands und mindestens ein zusätzliches Merkmal enthält. Der speziellere Tatbestand verdrängt dann den allgemeineren im Schuldspruch, ohne dass dessen Unrecht unbeachtet bliebe.
Bande und bandenmäßige Begehung
Was ist eine Bande?

Eine Bande ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des gesetzlich bezeichneten Deliktstyps zu begehen.
Nicht erforderlich sind eine feste Organisation, ein „Bandenchef“, feste Rollen oder die gleichzeitige Mitwirkung aller Mitglieder am Tatort. Eine einzige konkret geplante Tat genügt für den notwendigen auf Fortsetzung gerichteten Bandenwillen regelmäßig nicht.
Was besagt die 3-2-1-0-Formel beim Bandendiebstahl?
Die Merkformel beschreibt vier Kernaussagen, ersetzt aber nicht die Prüfung des § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
- 3: Die Bande muss aus mindestens drei Personen bestehen.
- 2: An der konkreten Tat müssen zwei Bandenmitglieder mitwirken.
- 1: Mindestens ein Bandenmitglied muss Täter oder Mittäter sein.
- 0: Kein Bandenmitglied muss zwingend unmittelbar am Tatort handeln, wenn die erforderliche Mitwirkung anderweitig vorliegt.
Zusätzlich müssen der Bandenwille, eine erfasste Vortatvereinbarung und die bandenmäßige Begehung der konkreten Tat nachgewiesen werden.
Wie wirkt sich bandenmäßige Begehung auf die Strafe aus?
Bandenmäßige Begehung führt nur dort zu einem höheren Strafrahmen, wo das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht; die Rechtsfolgen unterscheiden sich je nach Delikt erheblich.
Beispiele sind:
- Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren; in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre,
- schwerer Bandendiebstahl nach § 244a StGB: grundsätzlich Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren,
- gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach § 260a StGB: grundsätzlich Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren,
- banden- und gewerbsmäßiger Betrug nach § 263 Abs. 5 StGB: grundsätzlich Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren,
- banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 4 StGB: grundsätzlich Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Ob ein minder schwerer Fall, Tateinheit, Tatmehrheit, Einziehung oder Führungsaufsicht in Betracht kommen, richtet sich nach der jeweils einschlägigen Vorschrift. Die früher verwendeten Begriffe „erweiterter Verfall“ und „Vermögensstrafe“ sind überholt: Das geltende Recht spricht insbesondere von Einziehung des Wertes von Taterträgen und erweiterter Einziehung; die Vermögensstrafe des früheren § 43a StGB wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben und ist seit 2002 nicht mehr geltendes Recht.
Welche Grundrechte können bei Straftatbeständen betroffen sein?
Im materiellen Strafrecht ist vor allem Art. 103 Abs. 2 GG bedeutsam: Eine Tat darf nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor sie begangen wurde.
Das Bestimmtheitsgebot richtet sich an den Gesetzgeber. Für Strafgerichte folgt daraus insbesondere das Verbot, Strafbarkeit oder Strafe durch Analogie über den möglichen Wortsinn des Gesetzes hinaus zu erweitern. Grundrechte wie Meinungs-, Versammlungs-, Religions- oder Berufsfreiheit können außerdem die Auslegung eines Straftatbestands beeinflussen. Eine fachrechtlich vertretbare Auslegung wird jedoch nicht schon deshalb verfassungswidrig, weil eine andere Auslegung ebenfalls möglich wäre.
Wann wird ein strafrechtlicher Fehler zu einer Grundrechtsverletzung?
Nicht jeder Fehler bei Auslegung, Beweiswürdigung oder Strafzumessung verletzt das Grundgesetz.
Eine spezifische Grundrechtsverletzung kann etwa vorliegen, wenn ein Strafgericht den möglichen Wortsinn zulasten des Angeklagten überschreitet (Art. 103 Abs. 2 GG), entscheidungserheblichen Vortrag nicht zur Kenntnis nimmt (Art. 103 Abs. 1 GG), den gesetzlichen Richter entzieht (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder in objektiv willkürlicher Weise entscheidet (Art. 3 Abs. 1 GG). Für die Korrektur gewöhnlicher fachrechtlicher Fehler sind dagegen Berufung, Revision und andere fachgerichtliche Rechtsbehelfe zuständig.
Wann kommt nach einem Strafverfahren eine Verfassungsbeschwerde in Betracht?
Eine Verfassungsbeschwerde kommt erst in Betracht, wenn der fachgerichtliche Rechtsweg erschöpft ist und eine spezifische Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten substantiiert dargelegt werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht ist keine weitere Tatsachen- oder Revisionsinstanz. Vor einer Verfassungsbeschwerde müssen grundsätzlich alle zumutbaren fachgerichtlichen Möglichkeiten genutzt werden. Wird eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht, kann hierzu insbesondere eine Anhörungsrüge nach §§ 33a oder 356a StPO gehören. Gegen eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung muss die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich binnen eines Monats vollständig erhoben und begründet werden (§ 93 Abs. 1 BVerfGG). Vertiefte Informationen und Hinweise zur anwaltlichen Tätigkeit finden Sie auf der Seite Verfassungsbeschwerde im Strafrecht.
Häufige Fragen in Kürze
Ist jede falsche Anwendung des StGB verfassungswidrig?
Nein. Das Bundesverfassungsgericht greift nicht schon bei einem gewöhnlichen Rechtsfehler ein. Erforderlich ist eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts.
Kann das Bundesverfassungsgericht Beweise neu würdigen?
Grundsätzlich nein. Die Beweisaufnahme und Beweiswürdigung sind Sache der Strafgerichte. Verfassungsrechtlich relevant können nur qualifizierte Mängel sein, etwa objektive Willkür oder die Missachtung verfassungsrechtlicher Verfahrensgarantien.
Gilt immer dieselbe Wertgrenze für „geringwertig“ oder „bedeutend“?
Nein. Wertbegriffe beziehen sich auf bestimmte Vorschriften und werden teilweise durch die Rechtsprechung konkretisiert. Eine Grenze aus einem Tatbestand darf nicht ungeprüft auf einen anderen übertragen werden.