Straftaten

Im Strafrecht gibt es viele allgemeine Rechtsprinzipien.
Im Strafrecht gibt es viele allgemeine Rechtsprinzipien.

(Letzte Aktualisierung: 17.09.2024)

Bei der allgemeinen Deliktslehre geht es um die Einordnung von Straftaten in das Gesamtsystem des StGB. Es gibt bspw. verschiedene Gruppen von Straftaten, die bestimmte Merkmale gemeinsam haben. Durch die Zuordnung zu diesen Gruppen lassen sich dann Folgerungen ziehen, die für die Auslegung der einzelnen Straftaten von Bedeutung sind.

Schließlich ist noch von Bedeutung, wie mehrere zugleich verwirklichte Straftaten behandelt werden, ob hier also auch tatsächlich mehrere Delikte vorliegen oder ob diese in irgendeiner Form „ineinander aufgehen“.

Daneben werden hier Begriffe erklärt, die bei verschiedenen Straftaten eine Rolle spielen können.

Allgemeines

Was sind deskriptive Tatbestandsmerkmale? Was sind normative Tatbestandsmerkmale?

Deskriptive Tatbestandsmerkmale sind solche, die den Tatbestand in der Laiensprache beschreiben. Beispiel: Sache.

Normative Tatbestandsmerkmale sind dagegen solche, die ihre Bedeutung aus der Rechtssprache heraus erhalten. Beispiel: Wegnahme.

Inwiefern sind Regelbeispiele tatbestandsähnlich?

Die Regelbeispiele werden wie Tatbestandsmerkmale geprüft. Neben ihrem objektiven Vorliegen ist sog. Quasi-Vorsatz erforderlich, bei Irrtümern wird § 16 StGB analog angewandt.

Gehe ich straffrei aus, wenn ich den Schaden bezahle?

Nein.

Man könnten nun meinen, dass es ausreicht, wenn man bei einer Sachbeschädigung Schadenersatz leistet, eine gestohlene Sache zurückgibt oder die aus einem Betrug erlangte Summe wieder überweist.

Tatsächlich ist dem aber nicht so, denn der strafbewährte Erfolg wurde ja trotzdem zunächst erreicht. Beim Betrug lautet der Straftatbestand bspw. „Wer (…) das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt“ (§ 263 Abs. 1 StGB) – und das Vermögen ist ja beeinträchtigt. Das Rückgängigmachen der Beeinträchtigung ändert daran nicht. Ebenso heißt es beim Diebstahl „Wer eine fremde bewegliche Sache (…) wegnimmt“ (§ 242 Abs. 1 StGB) – und die Wegnahme ist ja schon erfolgt.

Auch rein praktisch gedacht wäre dies problematisch: Denn dann könnte es der Täter gefahrlos „einfach mal probieren“. Wird er erwischt, zahlt er die Summe eben zurück und kommt mit plus/minus null aus der Sache heraus. Hat er Glück – umso besser!

Der Ersatz des Schadens ist ohnehin eine zivilrechtliche Pflicht des Schädigers. Denn neben dem Strafverfahren, das sich zwischen Staat und Täter abspielt, gibt es natürlich noch die zivilrechtliche Seite, in deren Rahmen der Geschädigte Ersatz fordern kann.

Aber auch, wenn es keine völlige Straffreiheit bedeutet, wirkt sich eine Schadenswiedergutmachung bei der Frage der Strafzumessung positiv aus. Unter Umständen kann sie sogar zu einer Verfahrenseinstellung führen. Daher sollte der Täter immer versuchen, den Schaden noch im Ermittlungsverfahren so weit wie möglich auszugleichen.

Was sind persönliche Strafausschließungsgründe?

Das sind gesetzliche Umstände, die von vornherein zur Straflosigkeit einer bestimmten Person führen. Sie müssen bei Begehung der Tat vorgelegen haben.

Beispiele:

  • Angehörigenverhältnis bei § 258 Abs. 6 StGB
  • Vortatbeteiligung bei §§ 257 Abs. 3 und 258 Abs. 5 StGB
Was sind persönliche Strafaufhebungsgründe?

Das sind Umstände, die eine bereits eingetretene Strafbarkeit nachträglich wieder aufheben.

Beispiele:

  • Rücktritt vom Versuch bei §§ 24 und 31 StGB
  • Berichtigung der falschen Angabe bei § 163 Abs. 2 StGB
  • Tätige Reue bei §§ 306e Abs. 2, 314a Abs. 3 StGB
Was ist der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen?

Verbrechen sind alle Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind (vgl. § 12 StGB), Vergehen alle anderen Straftaten.

Qualifikationstatbestände, die gegenüber ihres Grundtatbestandes nur durch besondere Umstände eine höhere Strafe nach sich ziehen, gelten insofern als eigene Straftat: Körperverletzung ist im Mindestmaß mit Geldstrafe bedroht, also ein Vergehen. Schwere Körperverletzung schlägt dagegen mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren zu Buche, ist also ein Verbrechen.

Besonders schwere und minder schwere Fällen spielen dagegen keine Rolle: Bestechung ist ein Vergehen; besonders schwere Fälle der Bestechung bleiben ein Vergehen, obwohl sie mit einem bis zehn Jahren Gefängnis bedroht sind. Raub ist ein Verbrechen; minder schwerer Raub bleibt ein Verbrechen, obwohl die Strafe bis auf sechs Monate abgemildert werden kann.

Man muss hier ausschließlich nach den Worten „in besonders schweren Fällen“ bzw. „in minder schweren Fällen“ suchen. Wenn eine Tat dagegen nur als „schwer“ klassifiziert wird (wie oben die schwere Körperverletzung), handelt es sich um eine eigenständige Tat. Die Abgrenzung ist aber nicht immer logisch.

Was ist eine Waffe?

Im deutschen Recht gibt es unterschiedliche Definitionen für eine Waffe.

Das Waffengesetz definiert in § 1 Abs. 2 die in diesem Gesetz behandelten Waffen.

Das Strafgesetzbuch knüpft in vielen Fällen eine Strafschärfung daran, wenn man eine Waffe verwendet oder auch nur bei sich führt. Allerdings bezieht sich dies dann nicht nur auf Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Im StGB sind Waffen Gegenstände, die ihrer Art nach dazu bestimmt und geeignet sind, erhebliche Verletzungen von Menschen zu verursachen.

Die genaue Feststellung, welcher Gegenstand damit eine Waffe ist, sowie die Abgrenzung zu gefährlichen Werkzeugen ist damit häufig schwer.

Was ist ein gefährliches Werkzeug?

Die gefährlichen Werkzeuge sind im Strafgesetzbuch an vielen Stellen den Waffen gleichgestellt. Das Beisichführen und das Verwenden von gefährlichen Werkzeugen führt häufig zu einer Strafschärfung.

Als solche versteht man Gegenstände,

  • die in die Hand genommen werden können, um die Krafteinwirkung des Täters zu vergrößern, („Werkzeug“) und
  • die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer konkreten Verwendung dazu geeignet sind, erhebliche Verletzungen von Menschen hervorzurufen („gefährlich“).

Der Unterschied zur Waffe ist in erster Linie derjenige, dass gefährliche Werkzeuge eigentlich nicht zur Verletzung von Menschen gedacht sind, sondern erst durch den Täter dazu gemacht werden.

Was ist ein Kapitalverbrechen?

Als Kapitalverbrechen bezeichnete man ursprünglich Straftaten, für die die Todesstrafe angedroht war, bei denen es also um den Kopf (auf Latein: caput, capitis) des Täters ging.

Auch nach Abschaffung der Todesstrafe meint man mit Kapitalverbrechen immer noch schwere Verbrechen, vor allem Tötungsdelikte.

Mit Kapital im Sinne von Geld hat der Begriff nichts zu tun. Eigentums- und Vermögensdelikte waren zwar früher teilweise mit drakonischen Strafen belegt und darum unter Umständen auch Kapitalverbrechen, aber der Begriff soll nicht ausdrücken, dass jemandem Vermögen entzogen wurde.

Werte

Was ist eine Sache von bedeutendem Wert?

Für verschiedene Straßenverkehrs- und Gefährdungsdelikte wird darauf abgestellt, ob die Gesundheit von Menschen oder eine Sache von bedeutendem Wert gefährdet wurde. Es soll nicht jedes beliebige unvorsichtige Handeln unter Strafe gestellt werden, sondern nur ein solches, das einen einigermaßen erheblichen Schaden hätte hervorrufen können.

„Bedeutend“ ist ein Wert nach Meinung der Rechtsprechung dann, wenn er mindestens 750 Euro beträgt. Diese Summe ist seit Längerem nicht verändert worden; daher wollten einige Oberlandesgerichte zwischenzeitlich einen Wert von 1300 Euro annehmen, dies hat der BGH allerdings abgelehnt.

Was ist eine geringwertige Sache?

Bei Straftaten, die sich gegen fremdes Eigentum oder Vermögen richten, kommt es für die Strafzumessung regelmäßig auf die Schadenshöhe an. Aber es gibt noch weitere Fragen, die an den Wert anknüpfen: So führt das Vorliegen eines geringen Werts dazu, dass in aller Regel ein Strafantrag des Geschädigten notwendig ist, um einen Diebstahl, Betrug oder eine Unterschlagung zu bestrafen. Außerdem kann kein besonders schwerer Fall des Diebstahls (sondern nur ein normaler nach § 242 StGB) vorliegen.

Wann eine Sache geringwertig ist, sagt das Gesetz nicht, sondern überlässt die Festlegung und regelmäßige Anpassung der Wertgrenze der Rechtsprechung.

Der BGH zieht die Grenze bei 25 Euro, allerdings gibt es gewisse Tendenzen , diese bis auf 50 Euro anzuheben.

Was ist ein besonders hoher Vermögensschaden/Vermögensverlust großen Ausmaßes?

Ein besonders schwerer Fall des Betruges liegt vor, wenn ein „Vermögensverlust großen Ausmaßes“ herbeigeführt wurde (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB). Einen solchen nimmt die Rechtsprechung an, wenn objektiv ein tatsächlicher Schaden in Höhe von mindestens 50.000 Euro gegeben ist.

Ob eine geringere Summe für den Geschädigten schon „viel Geld“ ist, ist dabei nicht relevant. Ein subjektiv hoher Schaden kann aber genauso bestraft werden, wenn das Opfer dadurch in wirtschaftliche Not gebracht wird (Nr. 3 der Vorschrift).

Was ist ein nicht bedeutender Sachschaden?

Bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“, § 142 StGB) kann das Gericht von Strafe absehen, wenn der Täter seine Personalien nachträglich angibt und lediglich ein unbedeutender Sachschaden entstanden ist (Abs. 4). Es handelt sich dabei um einen Fall der sog. tätigen Reue: Die Tat ist vollendet und strafbar, aber der Täter tut etwas, um die Folgen möglichst gering zu halten.

Ein solcher unbedeutender Schaden liegt aber nur bis etwa 1300 Euro Fremdschaden vor.

Sonstiges

Was bedeutet Gewalt?

Gewalt ist physisch vermittelter Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands.

„Einfache“ Gewalt, also solche, die sich nicht gegen Leib und Leben richten muss, spielt in vielen Tatbeständen des StGB eine Rolle: Von Hochverrat und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Menschenraub und Schweren Diebstahl bis zur Gefangenenmeuterei. Am wichtigsten ist der Gewaltbegriff aber bei der Nötigung und ihren besonderen Ausprägungen (Sexuelle Nötigung, Erpressung, Raub etc.).

Zunächst entscheidet man zwischen willensbeugender Gewalt (vis compulsiva), die den Willen des Opfers so beeinflussen soll, dass dieser tut, was der andere von ihm will. Bsp.: Zielen mit einer Schusswaffe auf einen Autofahrer, damit dieser nicht weiterfährt. Die überwältigende, willensbrechende Gewalt (vis absoluta) nimmt dem Opfer dagegen jede Möglichkeit, sich zu entscheiden. Bsp.: Abladen eines schwerer Betonklotzes direkt vor dem Pkw, wodurch der Autofahrer gar nicht weiterfahren kann.

Gewalt bedeutet jedenfalls eine gewisse körperliche Kraftentfaltung. Dieses Merkmal hat mittlerweile kaum noch Bedeutung, da praktisch jede körperliche Handlung ausreicht, bspw. auch das Umdrehen eines Schlüssels im Schloss. Wichtig ist jedoch, dass bloß psychisch wirkender Druck nicht ausreichend ist.

Eine abschließende, allgemeingültige und klare Definition der Gewalt ist wohl nicht möglich. Die obige Kurzformel dürfte die meisten Probleme lösen können, darüber hinaus werden Einzelfallabwägungen wohl nicht zu vermeiden sein.

Was ist ein wirklichkeitsnahes Geschehen?

Ein wirklichkeitsnahes Geschehen ist ein solches, dem man nicht ohne Weiteres ansieht, ob es echt ist oder nicht.

Bei verschiedenen Straftaten, die sich um pornographische Schriften drehen (z.B. bei kinderpornographischen Schriften § 184b Abs. 1 Nr. 2, § 184b Abs. 2, § 184b Abs. 3 StGB und bei jugendpornographischen Schrift § 184c Abs. 1 Nr. 2, § 184c Abs. 2 StGB) ist Strafbarkeitsvoraussetzung, dass es sich um ein zumindest wirklichkeitsnahes Geschehen handelt. Es soll also nicht jede sexuelle Phantasie gleich als Pornographie gelten, deren Verbreitung oder gar Besitz strafbar ist, sondern nur eine solche Abbildung, die zumindest real sein könnte.

Die Wirklichkeitsnähe bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild. Eine genaue Definition ist schwer; einfacher ist es also, zu bestimmen, welche Darstellungen nicht davon erfasst sein sollen: Rein textliche Schriften scheiden demnach ebenso aus wie Zeichnungen oder animierte Filme. Daneben wird man auch solch realitätsferne Darstellungen für straffrei halten müssen, bei denen ein objektiver, durchschnittlicher Betrachter davon ausgeht, dass sie kein tatsächliches Geschehen darstellen können.

Insgesamt ist die Rechtsprechung hierzu aber noch derart spärlich, dass eine genaue Begriffsbestimmung kaum möglich ist.

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Ordnungswidrigkeiten sind reine Ordnungsverstöße, die gerade kein kriminelles Unrecht darstellen. Ihre Ahndung richtet sich nicht nach dem StGB, sondern nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Sie können nicht mit „richtigen“ Strafen, sondern nur mit Geldbuße geahndet werden.

Bei Ordnungswidrigkeiten kommt es auch in aller Regel zu keiner mündlichen Verhandlung, es wird ein Bußgeldbescheid durch die zuständige Verwaltungsbehörde erlassen, der so ähnlich wirkt wie ein Strafbefehl.

Auch bei einem höheren Bußgeld oder einschneidenden Nebenfolgen (z.B. Fahrverbot) sollten Sie grundsätzlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Was ist eine Urkundenfälschung?

Urkundenfälschung liegt vor, wenn man die in einer Urkunde verkörperte fremde Gedankenerklärung verfälscht. Die Frage ist also nicht, ob in einer Urkunde etwas inhaltlich Richtiges steht. Es kommt vielmehr darauf an, ob dem Aussteller der Urkunde eine Erklärung untergeschoben wird, die er so nicht abgegeben hat.

Beispiel: Ein volljähriger Schüler schreibt für sich selbst eine Entschuldigung wegen Krankheit, obwohl er an dem benannten Tag kerngesund war und nur keine Lust auf die Schule hatte. Hier handelt es sich um keine Urkundenfälschung. Denn der Aussteller der Urkunde (der Schüler selbst) wollte ja gerade diese Willenserklärung („Ich war krank“) abgeben. Hier wurde nichts gefälscht, sondern nur etwas Falsches erklärt.

Gegenbeispiel: Eine minderjährige Schülerin war an einem bestimmten Tag tatsächlich krank und dementsprechend nicht in der Schule. Blöderweise vergessen ihre Eltern, ihr eine ordnungsgemäße Entschuldigung zu schreiben. Am letzten Tag der Nachreichungsfrist fällt ihr plötzlich ein, dass sie noch dieses Entschuldigungsschreiben braucht. Kurzentschlossen füllt die das Formular selbst aus und macht die Unterschrift ihrer Mutter nach. Das ist eine Urkundenfälschung, denn der angegebene Aussteller hat diese Urkunde nicht erstellt. Dass die Krankschreibung inhaltlich richtig war, spielt keine Rolle.

Deliktstypen

Was ist ein Selbstschädigungsfall?

In diesen Fällen schadet sich das Opfer selbst, es führt also selbst den strafbaren Erfolg herbei. Es handelt sich in der Regel um einen Fall der mittelbaren Täterschaft, bei der sich der Täter des Opfers selbst als Werkzeug bedient.

Beispiel: Wer eine Autobombe einbaut, legt es darauf an, dass der Autobesitzer selbst den Zündschlüssel umdreht und so die Explosion herbeiführt.

Was ist ein konkretes Gefährdungsdelikt?

Konkrete Gefährdungsdelikte sind Erfolgsdelikte. Der Erfolg liegt darin, dass eine konkrete Gefahr für ein bestimmtes Rechtsgut gegeben ist. Der Verletzungserfolg ist lediglich durch Zufall ausgeblieben, hätte also genauso auch eintreten können.

Beispiel: § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs).

Vom konkreten Gefährdungsdelikt ist das abstrakte Gefährdungsdelikt zu unterscheiden.

Was ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt?

Bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt wird ein bestimmtes Verhalten als sorgfaltswidrig, also grundsätzlich gefährlich eingestuft. Ob die Gefahr, vor der geschützt werden soll, tatsächlich eingetreten ist, ist dabei unerheblich.

Beispiel: § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).

Was ist ein echtes bzw. unechtes Unterlassungsdelikt?

Beim echten Unterlassungsdelikt liegt der Gesetzesverstoß darin, dass man eine konkret in dieser Situation geforderte Handlung unterlässt, z.B. bei § 138 StGB oder bei § 323c StGB. Diese Straftaten können also nur durch Unterlassung begangen werden.

Beim unechten Unterlassungsdelikt ist ein Garant zur Abwendung eines bestimmten Erfolges, der den Tatbestand eines Erfolgsdelikts erfüllt, verpflichtet, unterlässt dies aber.

Zusammentreffen von Taten

Wann liegt natürliche Handlungseinheit vor?

Natürliche Handlungseinheit ist gegeben, wenn die Handlungen subjektiv von einem einheitlichen Willen getragen sind und objektiv aufgrund ihres Zusammenhangs eine zusammengehörige Einheit darstellen.

Was sind mitbestrafte Nachtaten?

Mitbestrafte Nachtaten sind Handlungen, die an sich erneut den Straftatbestand erfüllen würden, deren Unrecht aber bereits in der Vorhandlung berücksichtigt ist.

Beispiele: Sicherungsbetrug und Zweitzueignung nach Vermögensstraftaten.

Was bedeutet Subsidiarität?

Bei der Subsidiarität greift ein Tatbestand durch ausdrückliche gesetzliche Anordnung (formelle Subsidiarität) oder durch die rechtliche Logik (materielle Subsidiarität) nur ein, wenn kein anderer Tatbestand greift.

Im Gegensatz zur Konsumtion wird die Frage der Subsidiarität abstrakt geklärt.

Was bedeutet Konsumtion?

Konsumiert sind regelmäßig typische Vor-, Nach- oder Begleittaten, die keine charakteristische eigene Bedeutung neben dem in erster Linie verwirklichten Straftatbestand haben.

Im Gegensatz zur Subsidiarität wird die Frage der Konsumtion konkret geklärt.

Was bedeutet Spezialität?

Bei der Spezialität tritt ein Straftatbestand hinter einen anderen zurück, der alle Merkmale des ersten Tatbestands umfasst.

Bande

Was ist eine Bande?
Im Strafrecht herrscht sehr viel Dogmatik.
Im Strafrecht herrscht sehr viel Dogmatik.

Eine Bande sind mindestens drei Personen, die sich zur Begehung von Straftaten zusammengeschlossen haben.

Das StGB knüpft vor allem bei Vermögensdelikten häufig deutlich härtere Strafen an das Vorliegen einer „bandenmäßigen“ Begehung.

Hintergrund ist, dass eine Bande als etwas besonders Gefährliches angesehen wird: Durch die Arbeitsteilung und das Zusammenwirken sind oft zahlreiche und insgesamt schwerere Straftaten möglich als wenn jeder für sich selbst stehlen, betrügen oder erpressen würde. Außerdem hat es der einzelne dann nicht mehr so ganz in der Hand, welche Folgen sein Tun haben wird. Möglicherweise helfen seine Vorarbeiten ja den anderen dabei, eine Straftat zu begehen, die er selbst nie gutheißen würde.

Aus diesen Überlegungen heraus kann man die Definition der „Bande“ zumindest grob erarbeiten. Zunächst einmal braucht man mindestens drei Personen. Nur zwei sind deswegen keine Bande, weil dann keine Gefahr bandentypischer Dynamiken besteht. Dies gilt auch dann, wenn sich diese zwei laufend wechselnde Mittäter suchen, um Straftaten zu begehen; hier reicht also der normale Strafrahmen aus.

Zudem muss es sich um einen Zusammenschluss handeln, um gerade Straftaten zu begehen. Wenn sich mehrere Menschen also persönlich kennen und dann aus diesen persönlichen Beziehungen heraus auch eine Straftat begehen, ist das keine Bande. Umgekehrt können natürlich auch Verwandte, Bekannte und Freunde auf einmal zu einer Bande werden, wenn sie sich hierfür eigens verabreden. Wenn also drei Freunde gemeinsam einkaufen gehen und dabei ganz gern mal eine Flasche Schnaps in der Jackentasche verschwinden lassen, ist das kein bandenmäßiger Diebstahl. Wenn sie dagegen beschließen, bei jedem Einkaufen Schnaps zu stehlen, wobei die beiden anderen den Dieb so umstellen, dass ihn niemand sieht, kann das eine Bande ausmachen.

Nicht notwendig ist dagegen eine Art „organisiertes Verbrechen“ mit klaren Strukturen, Befehlsgebern und festen Beuteanteilen.

Was besagt die 3-2-1-0-Formel?

Nach dieser Formel liegt ein Bandendiebstahl vor, wenn mindestens

  • die Bande aus drei Personen besteht,
  • zwei Bandenmitglieder an der Tat beteiligt sind,
  • ein Bandenmitglied auch Täter ist,
  • sogar wenn kein Bandenmitglied am Tatort selbst mitwirkt.
Wie erhöhen sich die Strafdrohungen bei bandenmäßiger Begehung?

Wird eine Straftat bandenmäßig begangen, erhöhen sich die vom Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafrahmen teilweise erheblich:

  • bei Geldfälschung (§ 146 StGB) steigt die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre
  • bei Straftaten rund um Jugendpornographie (§ 184c StGB) erhöht sich die Höchststrafe von drei auf fünf Jahre, die Mindeststrafe ist bereits drei Monate Freiheitsstrafe, Geldstrafe ist nicht mehr vorgesehen
  • bei Menschenhandel (§ 232 StGB) steigt die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr
  • beim Diebstahl (§§ 242, 244 StGB) ist statt einer geringen Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen
  • beim Raub (§§ 249, 250 StGB) steigt die Mindeststrafe von einem auf drei Jahre
  • bei der Erpressung (§ 253 StGB) steigt der Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe auf Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren
  • bei der Hehlerei (§§ 259, 260 StGB) verdoppelt sich die Höchststrafe auf zehn Jahre, die Mindeststrafe ist dann bereits sechs Monate statt Geldstrafe
  • das Gleiche gilt beim Betrug (§ 263 StGB) und bei der Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
  • bei unerlaubtem Glücksspiel (§ 284 StGB) sind normalerweise nur maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe vogesehen, bei bandenmäßiger Begehung dagegen drei Monate bis fünf Jahre
  • während der normale Hacker nur eine Geldstrafe bis maximal drei Jahre Haft wegen Computersabotage (§ 303b StGB) zu erwarten hat, erwarten ein Bandenmitglied gleich sechs Monate bis zehn Jahre

Insgesamt steigt also vor allem die im deutschen Recht relevante Mindeststrafe teilweise deutlich. Wenn keine besondere Mindeststrafe festgelegt ist, kommt man als normaler Täter häufig mit einer Geldstrafe davon. Bei bandenmäßiger Begehung scheidet eine Geldstrafe dagegen häufig komplett aus und man kann nur noch hoffen, dass es wenigstens bei einer Bewährungsstrafe bleibt.

Hinzu kommen auch noch Nebenfolgen wie Führungsaufsicht und erweiterter Verfall (und theoretisch auch die Vermögensstrafe), die in Bandenfällen sehr viel weitgehender möglich sind.

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