Körperverletzung

Das Delikt der Körperverletzung umfasst vielerlei unterschiedliche Straftaten.
Das Delikt der Körperverletzung umfasst vielerlei unterschiedliche Straftaten.

(Letzte Aktualisierung: 17.09.2024)

Als Körperverletzung bezeichnet man im Strafrecht jede nicht nur unerhebliche „üble unangemessene Behandlung“ und jede Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen.

Dies geht von minimalsten Eingriffen (bspw. das Schneiden von Haaren) bis hin zu schwersten dauerhaften Schäden (bspw. Erblindung oder Verlust eines Beines). Daher muss auch das Strafmaß den Folgen für das Opfer angepasst sein.

Während die körperliche Unversehrtheit in den Anfangsjahren des Strafgesetzbuchs relativ wenig wert war, hat sich dies mittlerweile geändert. Die Strafen wurden teilweise deutlich erhöht, zudem auch einige neue Straftatbestände im Bereich der Körperverletzungen eingeführt.

Allgemeines

Was ist eine Körperverletzung?

Als Körperverletzung gilt

  • jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt (Misshandlung)
  • das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen/krankhaften Zustandes (Gesundheitsschädigung)

Rechtswidrigkeit der Körperverletzung

Existiert das Züchtigungsrecht noch?

Nein, § 1631 Abs. 2 BGB sollte ein solches, bisher gewohnheitsrechtlich angenommenes Recht ausdrücklich abschaffen. Sofern eine „Züchtigungshandlung“ also tatbestandlich eine Körperverletzung ist, ist sie auch strafbar.

Wann verstößt die Einwilligung im Rahmen des § 228 StGB gegen die guten Sitten?

Dies ist anhand einer Abwägung zu ermitteln. Die Kriterien sind insbesondere:

  • die Motive der Beteiligten
  • die angewandten Mittel
  • die Art und Schwere der Verletzung
Ist die Sittenwidrigkeit der Einwilligung oder die der Tat zu berücksichtigen?

Es kommt auf die Tat an. Allein die Sittenwidrigkeit der Tat ist zu berücksichtigen, nicht die Umstände der Erteilung der Einwilligung.

Gefährliche Körperverletzung

Der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung sieht eine höhere Strafe für besonders gefahrträchtige Begehungsweise der Körperverletzung vor.

Muss die Körperverletzung konkret lebensgefährlich sein (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB)?

Nein, auch eine abstrakt-generelle Gefährlichkeit ist ausreichend, um den Opferschutz zu verwirklichen.

Wann ist eine Körperverletzung gemeinschaftlich begangen?

Gemeinschaftliche Begehung liegt vor, wenn mehrere Beteiligte am Tatort anwesend sind, die aber nicht unbedingt Mittäter sein müssen. Strafgrund ist hier, dass sich mehrere Beteiligte gegenseitig „hochschaukeln“ und so eine gefährlichere Tat produzieren können.

Was ist ein gefährliches Werkzeug?

Ein gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art der Benutzung geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen hervorzurufen.

Ist ein Turnschuh ein gefährliches Werkzeug?

Nein, da die Gefährlichkeit gegenüber dem bloßen Fuß nicht wesentlich erhöht ist. Dies gilt nur bei schwereren und stabileren Schuhen.

Muss ein Gift im Sinn des § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB im Inneren des Körpers wirken?

Nein, auch eine Vergiftung durch bloße äußere Berührung ist möglich.

Schwere Körperverletzung

Eine schwere Körperverletzung liegt dann vor, wenn ein schwerwiegender Dauerschaden eintritt. Das ist vor allem der Fall, wenn ein Sinn (bspw. das Augenlicht) oder ein wichtiges Körperteil (bspw. ein Arm) verloren geht.

Wann liegt ein wichtiges Glied des Körpers (§ 226 Nr. 2 StGB) vor?

Ein Glied ist nur gegeben, wenn dieses durch Gelenke mit dem Körper verbunden ist. Innere Organe reichen nicht. Die Wichtigkeit ist aber auch individuell festzustellen (z.B. kleiner Finger bei Pianisten).

Stellt ein ärztlicher Eingriff wirklich eine Körperverletzung dar?

Ja, in aller Regel schon.

Der Eingriff als solcher ist normalerweise eine „üble unangemessene Behandlung, die die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt,“ und damit prinzipiell strafbar.

Da aber der Patient in die Behandlung einwilligt, ist der Arzt gerechtfertigt und damit ist bereits keine illegale Tat vorhanden, die strafbar sein könnte.

Näheres dazu hier: Die heilende Hand des Messerstechers

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