Vorsatz und Fahrlässigkeit

Ein Verkehrsunfall ist das Paradebeispiel für Fahrlässigkeit.
Ein Verkehrsunfall ist das Paradebeispiel für Fahrlässigkeit.
(Letzte Aktualisierung: 01.05.2022)

Ob jemand eine Tat absichtlich oder versehentlich begangen hat, spielt im modernen Strafrecht eine erhebliche Rolle. Diese beiden Begehungsweisen bezeichnet man juristisch als Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit, wobei es zahlreiche Feinheiten gibt, die vom umgangssprachlichen Verständnis abweichen.

Die angedrohten Strafen sind bei fahrlässiger Begehung viel geringer als bei Vorsatz, insbesondere bei schwereren Straftaten. Manche Taten wie bspw. einfache Sachbeschädigung sind ohne Vorsatz überhaupt nicht strafbar. Daher ist die Unterscheidung in vielen Fällen sehr umstritten.

Inhalt

Vorsatz

Wann muss der subjektive Tatbestand erfüllt sein?

Der Vorsatz des Täters muss zum Zeitpunkt der Handlung vorliegen. Ob er bei der Vollendung der Tat schon bzw. noch vorliegt, ist unerheblich.

Die Vorstellung des Täters vor oder nach der Handlung (dolus antecedens/subsequens) ist ebenfalls irrelevant.

Was ist alternativer Vorsatz?

Beim alternativen Vorsatz will der Täter eine von mehreren möglichen Arten der Erfolgsverwirklichung erreichen.

Beispiel: Ein Heckenschütze schießt auf einen Autofahrer. Er rechnet damit, entweder den Fahrer direkt zu töten oder ihn jedenfalls so zu erschrecken, dass er das Lenkrad verreißt und so tödlich verunfallt.

Wann liegt Vorsatz hinsichtlich eines normativen Tatbestandsmerkmals vor?

Nur dann, wenn der Täter den rechtlichen Bedeutungsgehalt des Merkmals nach seiner Parallelwertung in der Laiensphäre erfasst hat.

Wann liegt Vorsatz hinsichtlich eines deskriptiven Tatbestandsmerkmals vor?

Wenn das Merkmal nach seinem natürlichen Sinngehalt erfasst wurde.

Fahrlässigkeit

Was bedeutet unbewusste Fahrlässigkeit?

Unbewusst fahrlässig handelt, wer nicht erkennt, dass er die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, und deswegen den Tatbestand verwirklicht.

Grenzfälle Vorsatz/Fahrlässigkeit

Was ist der Unterschied zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit?

Beim Eventualvorsatz hält der Täter den Erfolg für möglich und findet sich damit ab, dass er diesen herbeiführen wird. Unter Umständen hält er ihn auch für unerwünscht, er billigt aber den Eintritt des Erfolges: „Na wenn schon…“ (Modifizierte Billigungstheorie)

Bei bewusster Fahrlässigkeit hält der Täter den Erfolg auch für möglich, vertraut aber – fahrlässigerweise – darauf, dass er nicht eintreten wird: „Wird schon gut gehen…“

In der Praxis ist die Unterscheidung häufig kaum zu führen.

Irrtumslehre

Was ist ein Tatbestandsirrtum?

Beim Tatbestandsirrtum (§ 16) weiß der Täter nicht, dass ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal vorliegt.

Wie wird der Tatbestandsirrtum behandelt?

Bei vorsätzlichen Delikten muss der Täter hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale vorsätzlich handeln. Ist dies nicht der Fall, so scheidet eine Strafbarkeit mangels subjektiven Tatbestands aus.

Was ist ein Verbotsirrtum?

Beim Verbotsirrtum (§ 17) kennt der Täter alle Umstände seines Handelns, weiß aber nicht, dass dieses Handeln auch strafbar ist.

Wie wird der Verbotsirrtum behandelt?

Der Verbotsirrtum wirkt sich nur auf Schuldebene aus. War er (ausnahmsweise) unvermeidbar, so entfällt die Schuld und damit auch die Strafbarkeit. Beim vermeidbaren Schuldirrtum ist eine Strafmilderung möglich.

Ist die Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums relevant?

Nein, ein Verbotsirrtum schließt den Vorsatz immer aus, auch wenn er vermeidbar war. Die Vermeidbarkeit wird erst im Rahmen der sich anschließenden Fahrlässigkeitsprüfung relevant. Ein unvermeidbarer Irrtum lässt zumindest die subjektive Vorhersehbarkeit im Rahmen der Schuld entfallen.

Wie wird ein error in persona vel obiecto behandelt?

Im Prinzip gar nicht.

Dabei handelt es sich nur um einen Irrtum bei der Individualisierung des Tatobjekts, nicht um einen solchen im Rahmen des Tatbestands. Der Täter hat z.B. trotzdem auf einen Menschen gezielt, nur eben auf einen anderen als erwartet. Es handelt sich also um einen Motivirrtum. Der Vorsatz und damit auch die Strafbarkeit bleiben unberührt.

Wie wird eine aberratio ictus behandelt?

Eine aberratio ictus stellt einen Versuch am anvisierten Objekt und eine fahrlässige Verletzung des tatsächlich getroffenen Objekts dar. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn auch hinsichtlich dieser anderen Verletzung Vorsatz vorlag, der Täter also das Fehlgehen billigend in Kauf genommen hat.

Was ist ein Irrtum über den Kausalverlauf?

Beim Irrtum über den Kausalverlauf tritt der Erfolg am anvisierten Objekt ein, aber auf andere Weise als gewollt.

Wie wird ein Irrtum über den Kausalverlauf behandelt?

Auch in diesem Fall liegt Kausalität im Sinne der conditio sine qua non normalerweise vor. Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Erfolg dem Täter trotzdem objektiv zurechenbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Abweichung im Rahmen des objektiv Voraussehbaren hält.

Im subjektiven Tatbestand muss diskutiert werden, ob diese Änderung am Kausalverlauf auch vom Vorsatz des Täters umfasst war. Das ist dann gegeben, wenn der Täter auch diesen Umweg zumindest billigend in Kauf nimmt.

Was ist ein Erlaubnistatbestandsirrtum?

Beim Tatbestandsirrtum stellt sich der Täter Umstände vor, die tatsächlich nicht gegeben sind, aber in diesem Falle einen Erlaubnistatbestand begründen würden, z.B. eine Notwehrlage.

Wie wird der Erlaubnistatbestandsirrtum behandelt?

Da es sich um eine ganz ähnliche Situation wie beim Tatbestandsirrtum handelt, wird er auch so behandelt. Man begreift also die Abwesenheit von Erlaubnistatbeständen als Teil des Tatbestands. Ein Irrtum hierüber lässt also den Vorsatz, genauer: die Vorsatzschuld, entfallen.

Was ist ein Erlaubnisirrtum?

Beim Erlaubnisirrtum nimmt der Täter an, für sein Handeln sähe das Gesetz einen Rechtfertigungsgrund vor.

Wie wird der Erlaubnisirrtum behandelt?

Es handelt sich um einen umgekehrten Verbotsirrtum, der genau so behandelt wird.

Was ist ein Verbotsirrtum?

Beim Verbotsirrtum im engeren Sinne (§ 17) kennt der Täter die Strafnorm, gegen die er verstößt, nicht. Dies ist in der Regel allenfalls im Nebenstrafrecht denkbar.

Was ist ein Subsumtionsirrtum?

Der Subsumtionsirrtum ist ein Unterfall des Verbotsirrtums. Dabei erkennt der Täter nicht, dass sein Verhalten unter die relevante Strafnorm fällt.

Wie wird der Verbotsirrtum rechtlich behandelt?

Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum führt zum Entfallen der Schuld. War er vermeidbar, kann die Strafe gemildert werden.

Welche Anforderungen werden an die Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums gestellt?

Die Anforderungen sind relativ eng. Eine Unvermeidbarkeit liegt regelmäßig nur vor, wenn der Täter unter Einsatz aller seiner Erkenntniskräfte und Wertvorstellungen nicht auf die Erkenntnis der Strafbarkeit kommen konnte. Neben einer „gehörigen Gewissensanspannung“ wird häufig noch die Einholung von Rechtsrat zu verlangen sein.

Wie werden Erlaubnisirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum voneinander abgegrenzt?

Es ist zu fragen, ob der Irrtum auf rechtlicher oder auf tatsächlicher Ebene stattfand. Ein Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter bei tatsächlichem Vorliegen seiner Vorstellungen gerechtfertigt gewesen wäre.

Was ist ein Doppelirrtum?

Beim Doppelirrtum irrt sich der Täter sowohl auf tatsächlicher als auch auf rechtlicher Ebene. Er nimmt Umstände an, die ihn aber (auch, wenn sie tatsächlich vorlägen) nicht entlasten würden.

Wie wird der Doppelirrtum rechtlich behandelt?

Hier treffen Erlaubnis- und Erlaubnistatbestandsirrtum zusammen. Daher kann der Täter schon nicht günstiger behandelt werden als beim Erlaubnisirrtum. Es handelt sich also um einen ganz normalen Verbotsirrtum.

Wie wird ein Irrtum über Entschuldigungsgründe behandelt?

Die Folgen dieses Irrtums sind im Gesetz teilweise geregelt, § 35 Abs. 2. Wer aufgrund tatsächlicher Fehler einen entschuldigenden Notstand annimmt, wird nur bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Auch dann kommt ihm noch eine Strafmilderung zugute.

Was ist ein Privilegierungsirrtum?

Beim Privilegierungsirrtum nimmt der Täter irrtümlich Tatsachen an, die seine Strafe mildern würden. In diesem Fall kann er nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden, § 16 Abs. 2.

Was sind objektive Bedingungen der Strafbarkeit?

Das sind Tatbestandsmerkmale, auf die sich der Vorsatz des Täters nicht beziehen muss. Sie werden daher in der Regel als separater Punkt nach dem Tatbestand geprüft.

Wo wird die Fahrlässigkeit geprüft?

Die Fahrlässigkeit muss doppelt vorliegen:

  • Im Rahmen des (nur objektiven) Tatbestands muss ein Außerachtlassen der objektiven Sorgfalt gegeben sein.
  • Im Rahmen der Schuld muss dem Täter vorzuwerfen sein, dass er nach seinem persönlichen Kenntnisstand in der Lage war, die objektiven Anforderungen an die Sorgfalt zu erfüllen.
Was ist bewusste Fahrlässigkeit?

Bewusst fahrlässig handelt, wer es für möglich hält, dass der Tatbestand verwirklicht wird, jedoch pflichtwidrig darauf vertraut, er werde nicht eintreten.

Was ist unbewusste Fahrlässigkeit?

Unbewusst fahrlässig handelt, wer – ohne dies zu erkennen – die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch den Tatbestand erfüllt.

Was ist im Rahmen der objektiven Fahrlässigkeit zu prüfen?

Objektiv fahrlässig handelt, wer objektiv sorgfaltspflichtwidrig handelt, obwohl dies objektiv vorhersehbar ist.

Was ist Leichtfertigkeit?

Leichtfertig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in ungewähnlich hohem Maße verletzt, also grob fahrlässig handelt.

Was ist im Rahmen der objektiven Fahrlässigkeit zu prüfen?

Objektiv fahrlässig handelt, wer objektiv sorgfaltspflichtwidrig handelt, obwohl dies objektiv vorhersehbar ist.

Woraus ergeben sich Sorgfaltsanforderungen?

Die Anforderungen an die objektive Sorgfalt können sich aus besonderen gesetzlichen Normen ergeben, aber auch aus den Verkehrssitten der relevanten Kreise (z.B. Berufspflichten).

Wie sind die Sorgfaltspflichten zu bestimmen, wenn es keine solchen Normen gibt?

Im Zweifel sind Wahrscheinlichkeit und Intensität des zu befürchtenden Schadens abzuwägen. Je größer diese sind, desto höher sind auch die Anforderungen.

Wann ist ein Schaden objektiv vorhersehbar?

Die objektive Vorhersehbarkeit ist gegeben, wenn Kausalverlauf und Erfolg in groben Zügen und ex ante vorhersehbar sind. Dabei ist auf einen umsichtig handelnden Menschen aus dem Verkehrskreis des Täters unter den gegebenen Umständen abzustellen.

Wann ist ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang gegeben?

Der Erfolg kann dem Täter nur zugerechnet werden, wenn er bei rechtmäßigem Alternativverhalten sicherlich vermeidbar gewesen wäre.

Ist bei Verstoß gegen Vorschriften der Pflichtwidrigkeitszusammenhang gegeben?

Nicht zwangsläufig. Zwar indiziert ein solcher Verstoß eine unerlaubte Gefahrschaffung. Trotzdem ist zu prüfen, ob der Erfolg gerade nur wegen des Verstoßes eingetreten ist.

Was besagt die Risikoerhöhungslehre?

Nach dieser Theorie ist die Vermeidbarkeit bei jedem Fehlverhalten zu bejahen, sofern die Erfolgswahrscheinlichkeit bei rechtmäßigem Verhalten geringer gewesen wäre. Dadurch wird aber die Gefährdung zum Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit, nicht die Verletzung.

Wann ist bei ärztlichen Behandlungsfehlern die Zurechnung zu bejahren?

Hier reicht eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass das Leben des Patienten ohne den Fehler um eine zumindest nicht unerhebliche Zeitspanne verlängert worden wäre.

Wie ist es zu bewerten, wenn ein Dritter die eigentliche Verletzungshandlung ausführt?

Dies wird nach der Lehre vom adäquaten Zurechnungszusammenhang gelöst: Eine Zurechnung kommt nur dann in Frage, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkt nicht mit rechtstreuem Verhalten Dritter gerechnet werden kann.

Ist bei Fahrlässigkeitsdelikten ein subjektives Rechtfertigungselement notwendig?

Ist der Täter objektiv gerechtfertigt, so muss er bei Vorsatzdelikten auch noch ein subjektives Rechtfertigungselement (z.B. Notwehrwille) aufweisen; ansonsten handelt es sich zumindest noch um einen Versuch.

Beim Fahrlässigkeitsdelikt gibt es aber weder einen Versuch noch einen subjektiven Tatbestand. Entscheidend ist vielmehr lediglich die objektive Sachlage, die Strafbarkeit entscheidet sich nur noch auf Schuldebene. Damit gibt es keinen strafbaren Willen, der durch ein subjektives Rechtfertigungselement ausgeglichen werden müsste.

Welche Sorgfaltspflichtverletzung wird einem betrunkenen Autofahrer vorgeworfen?

Aufgrund seiner schlechteren Reaktionsfähigkeit muss ein Betrunkener gemäß § 3 Abs. 1 StVO seine Fahrtgeschwindigkeit anpassen, also noch weiter drosseln als im Übrigen zulässig. Wäre es auch bei angemessen geringerer Geschwindigkeit zu einem Unfall gekommen, war der Unfall trotz Alkoholisierung unvermeidbar.

Was ist ein umgekehrter Tatbestandsirrtum?

Beim umgekehrten Tatbestandsirrtum nimmt der Täter Umstände an, bei deren wirklichem Vorliegen er eine Straftat begangen hätte. Es handelt sich also um einen untauglichen Versuch.

Was ist ein umgekehrter direkter Verbotsirrtum?

Dabei nimmt der Täter einen Straftatbestand an, den es überhaupt nicht gibt. Es handelt sich um den klassischen Fall eines Wahndelikts.

Was ist ein umgekehrter Subsumtionsirrtum?

Beim umgekehrten Subsumtionsirrtum irrt sich der Täter über die Grenzen eines tatsächlich existierenden Straftatbestands und meint, sein Handeln falle darunter. Auch dies ist ein Wahndelikt.

Was ist ein umgekehrter indirekter Verbotsirrtum?

Hierbei glaubt der Täter, sein Verhalten sei nicht gerechtfertigt, tatsächlich ist es das jedoch. Auch dies stellt ein Wahndelikt dar.

Sonstiges

Was ist eine objektive Bedingung der Strafbarkeit?

Eine objektive Bedingung der Strafbarkeit ist ein Tatbestandsmerkmal, das nur objektiv erfüllt sein muss, hinsichtlich dessen der Täter aber weder vorsätzlich noch fahrlässig handeln muss.

Die wohl bedeutendste objektive Bedingung der Strafbarkeit gibt es im Vergehen der Beteiligung an einer Schlägerei. § 231 Abs. 1 StGB sagt:

Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.

Prinzipiell ist diese Straftat zu prüfen wie jedes andere Vorsatzdelikt auch. Die Merkmale des Tatbestands müssen zunächst objektiv erfüllt sein:

  • Schlägerei oder von mehreren verübter Angriff
  • Beteiligung
  • Verursachung des Todes oder einer schweren Körperverletzung

Und bezüglich all dieser Merkmale muss der Täter Vorsatz aufweisen, da die fahrlässige Begehung nicht ausdrücklich mit Strafe bedroht ist. Er muss wissen oder wollen, dass es sich um eine Schlägerei oder um einen gemeinsamen Angriff handelt. Er muss wissen oder wollen, dass seine Handlungen eine Beteiligung an der Schlägerei bzw. dem Angriff darstellen.

Nur eine Ausnahme gibt es: Dass der Tod/die Verletzung eintritt, muss er nicht wollen – sonst wäre er ja auch wegen Totschlags bzw. schwerer Körperverletzung strafbar. Er muss nicht einmal fahrlässig handeln. Dass das so ist, ergibt sich nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz. Auch der „Wenn“-Nachklapp ist grammatikalisch keineswegs ein zwingender Hinweis. Aber es war wohl die Intention des Gesetzgebers und ist heute noch herrschende Meinung. Recht viel mehr dazu wird man auch in Kommentaren kaum finden.

Sind objektive Bedingungen der Strafbarkeit zulässig?

Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung ja.

Prinzipiell verstößt eine objektive Bedingung der Strafbarkeit gegen das Schuldprinzip, da man im Hinblick darauf ohne Verschulden bestraft werden kann. Ganz korrekt ist diese Betrachtung aber nicht. Tatsächlich wird eine objektive Bedingung der Strafbarkeit nämlich als Beschränkung des Tatbestands aufgefasst.

Auf das Wesentliche reduziert lautet bspw. § 231 (Beteiligung an einer Schlägerei):

Wer sich an einer Schlägerei beteiligt, wird bestraft, wenn durch die Schlägerei der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung verursacht worden ist.

Die Strafnorm könnte aber auch so lauten:

Wer sich an einer Schlägerei beteiligt, wird bestraft

Dann wäre die objektive Bedingung der Strafbarkeit getilgt und es würde wieder das strenge Schuldprinzip herrschen. Bestraft wird, wer sich vorsätzlich an einer Schlägerei beteiligt. Das wäre ohne Weiteres zulässig.

Durch die objektive Bedingung werden also Konstellationen für straffrei erklärt, die keine besonders schlimmen Folgen gehabt haben. Denn nicht die Beteiligung an jeder beliebigen Schlägerei soll verboten sein.

Was gehört alles zu einer vorsätzlichen Tat?

Eine strafbare vorsätzliche Tat muss in aller Regel folgende Kriterien erfüllen:

Objektiver Tatbestand: Die gesetzlich vorgeschriebenen Merkmale einer Tat liegen vor. So muss z.B. bei einer Sachbeschädigung eine fremde Sache beschädigt oder zerstört worden sein, bei einem Totschlag muss ein anderer getötet worden sein usw.

Subjektiver Tatbestand: Der Täter muss Vorsatz bzgl. aller Merkmale des objektiven Tatbestands gehabt haben. Das ist der Fall, wenn er bspw. gewusst hat, dass es sich um eine fremde Sache handelt, und er billigend in Kauf genommen hat, dass diese in Folge seiner Handlung beschädigt wird.

Rechtswidrigkeit: Eine Handlung, die den objektiven und subjektiven Tatbestand einer Strafnorm erfüllt, ist in aller Regel auch rechtswidrig, sofern keine Anhaltspunkte für das Gegenteil vorliegen. Die Rechtswidrigkeit kann aber zum Beispiel durch Notwehr oder Einwilligung (vgl. ärztliche Behandlung) entfallen.

Schuld: Schuldhaft handelt, wer das Unrecht seiner Tat einzusehen im Stande ist. Das ist normalerweise bei jedem Menschen der Fall. Anders verhält es sich nur, wenn z.B. ein Kind unter 14 oder ein Geisteskranker handelt. Daneben gibt es Fälle, in denen jemand zwar das Unrecht seiner Tat durchaus einsieht, ihm diese aber aufgrund besonderer Umstände nicht vorwerfbar ist (entschuldigender Notstand).

Was gehört alles zu einer fahrlässigen Tat?

Eine strafbare fahrlässige Tat muss in aller Regel folgende Kriterien erfüllen:

Objektiver Tatbestand: Eine Handlung muss kausal für den im Strafgesetz geregelten Erfolg (z.B. die Tötung eines Menschen bei der fahrlässigen Tötung) geworden sein. Dabei muss objektiv eine Sorgfaltspflicht verletzt worden sein und auch dies muss kausal für den Erfolg geworden sein (Pflichtwidrigkeitszusammenhang). Schließlich muss der Schutzbereich der Norm auch für diese Art des Erfolgseintritts gedacht sein.

Einen subjektiven Tatbestand gibt es hier, im Gegensatz zum Vorsatzdelikt, nicht.

Rechtswidrigkeit: Diese liegt normalerweise bereits deswegen vor, weil der Taterfolg herbeigeführt wurde.

Schuld: Neben den normalen Schuldmerkmalen (siehe Vorsatzdelikt) wird hier noch die subjektive Sorgfaltswidrigkeit und die subjektive Voraussehbarkeit geprüft. Beim fahrlässigen Vergehen wird also der „subjektive Tatbestand“ zum Teil der Schuld.

Was bedeutet Vorsatz?

Vorsatz wird grundsätzlich als das „Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung“ bezeichnet.

In der Praxis ist diese Formel aber nur für äußerst eindeutige Fälle brauchbar: Wer genau weiß, welche Folge seine Handlung hat, handelt wissentlich und damit vorsätzlich. Wer unbedingt will, dass etwas Bestimmtes passiert, handelt willentlich (absichtlich) und damit vorsätzlich.

Tatsächlich gibt es aber viele Fälle, in denen der Täter etwas anderes als den gesetzlichen Tatbestand erreichen will. Häufig weiß man nicht genau, was passiert, aber man nimmt es in Kauf.

Vorsätzliches Handeln zeichnet sich also aus durch
a) Wollen oder
b) Wissen oder
c) eine Kombination Wollen und Wissen, die in der Summe ausreichend ist, Vorsatz zu begründen.

Die letzte Möglichkeit wird auch als bedingter Vorsatz (dolus eventualis) bezeichnet. Die Einordnungen und Abgrenzungen sind äußerst schwierig. Dazu kommt, dass man in den Kopf des Täters zum Tatzeitpunkt nicht hineinsehen kann und meist nur aus seinen Handlungen auf sein Wissen und Wollen schließen kann.

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