Allgemeine Vorschriften

Allgemeine strafrechtliche Vorschriften bilden die Basis dieses Rechtsgebiets.
Allgemeine strafrechtliche Vorschriften bilden die Basis dieses Rechtsgebiets.

(Letzte Aktualisierung: 17.09.2024)

Die allgemeinen Vorschriften des Strafrechts gelten für alle Straftaten gleichermaßen. Es handelt sich also gewissermaßen um die Fundamente dieses Rechtsbereichs.

Diese Vorschriften regeln grundlegend, wann das deutsche Strafrecht gilt, wann man sich überhaupt strafbar macht, welche Formen der Tatbegehung es gibt, wann die Strafbarkeit entfällt usw.

Bedeutende Teile der strafrechtlichen Dogmatik sind aber noch immer nicht kodifiziert.

Inhalt

Pflichtenkollision

Was ist eine rechtfertigende Pflichtenkollision?

Bei der rechtfertigenden Pflichtenkollision kann der Täter nur eine von mehreren rechtlich gebotenen Handlungspflichten erfüllen. Die Nichterfüllung der geringerwertigen Pflicht ist damit gerechtertigt.

Wo ist die rechtfertigende Pflichtenkollision geregelt?

Nirgends, es handelt sich um Richterrecht bzw. um einen Unterfall des rechtfertigenden Notstands (§ 34).

Warum wirkt die Pflichtenkollision rechtfertigend und nicht nur entschuldigend?

Da der Betroffene überhaupt nur eine Pflicht erfüllen kann, stellt es kein Unrecht dar, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten gehandelt hat. Daher muss bereits die Rechtswidrigkeit entfallen.

Schuld

Was behandelt die Schuld?

Schuld ist die persönliche Vorwerfbarkeit eines rechtswidrigen Handlung. Sie liegt vor, wenn der Täter auch anders hätte handeln können.

Wann ist man schuldunfähig/unzurechnungsfähig?

Ohne Schuld handelt gemäß § 20 StGB, wer unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Zunächst ist also die Unrechteinsichtsfähigkeit zu prüfen. Indizien gegen die Annahme einer solchen sind insbesondere Verheimlichungshandlungen oder Fluchtversuche. Wer Angst hat, entdeckt zu werden, ist sich ja offensichtlich bewusst, dass er etwas Verbotenes tut.

Die zweite Alternative wird als fehlende Steuerungsfähigkeit bezeichnet. Der Täter weiß also schon, dass er das nicht tun dürfte, aber er kann einfach nicht anders.

Häufig geht es dabei um „echte“ psychische Krankheiten, bedeutend häufiger sind aber sog. Intoxikationspsychosen, also Rausch. Alkoholbedingte Schuldunfähigkeit wird regelmäßig erst bei 3,0 Promille angenommen – ein Wert, bei dem die meisten Menschen überhaupt nicht mehr handeln können. Bei Tötungsdelikten liegt die Grenze erst bei 3,3 Promille, da es hier noch einmal eine besondere Hemmschwelle geben soll, die nur durch eine noch intensivere Bewusstseinsausschaltung überwunden werden kann.

An der Straftat fehlt im Ergebnis nur die Schuld, die Tat bleibt tatbestandsmäßig und rechtswidrig. Wer einen Schuldunfähigen anstiftet oder im hilft, kann also trotzdem bestraft werden.

Wie wird die Schuld nachgewiesen?

Die Schuldfähigkeit wird in der Regel vermutet, da man normalerweise davon ausgehen kann, dass jeder erwachsene Mensch schuldfähig ist.

Wann ist die Schuld wegen Alkoholisierung ausgeschlossen?

Eine Schuldminderung nach § 21 StGB liegt regelmäßig ab 2,0 Promille Blutalkohol vor, ein Schuldausschluss (§ 20 StGB) ab 3,0 Promille.

Bei Tötungsdelikten sind diese Werte um jeweils 10 % anzuheben, da die Hemmschwelle hier derart hoch ist, dass auch ein erheblich alkoholisierter Mensch noch soweit steuerungsfähig ist, dass er das Unrecht einer derart gravierenden Tat erkennt.

Ab welchem Alter ist man schuldfähig?

Unter 14 Jahren sind Kinder gemäß § 19 StGB absolut schuldfähig. Zwischen 14 und 18 ist eine positive Feststellung der Schuldfähigkeit erforderlich, § 3 JGG.

Wie wird die Schuld geprüft?

Man beginnt in der Regel mit der Feststellung, dass von der Schuld auszugehen ist, wenn keine anderen Anhaltspunkte vorliegen. Anschließend sind zu prüfen:

  • Schuldfähigkeit
  • Unrechtsbewusstsein
  • Fehlen von Entschuldigungsgründen

Actio libera in causa (a.l.i.c.)

Was ist die actio libera in causa?

Bei der actio libera in causa begeht der Täter im schuldfähigen Zustand eine für sich gesehen nicht rechtswidrige Handlung, die er später im schuldunfähigen Zustand zu Ende führt. Dabei bezieht sich sein Vorsatz gerade auf die Tatbegehung während der Schuldunfähigkeit.

Bsp.: Täter betrinkt sich, um später den Mut zu haben, einen Mord zu begehen.

Warum ist eine Strafbarkeit nach § 323a StGB bei der a.l.i.c. nicht ausreichend?

Weil § 323a StGB die Strafobergrenze auf fünf Jahre „deckelt“. Dies ist insbesondere bei Schwerverbrechen bis hin zu Tötungsdelikten kaum angemessen, wenn diese unter den Voraussetzungen der a.l.i.c. begangen werden.

Wie wird die Annahme der a.l.i.c. begründet?

Dies ist umstritten. Am bedeutendsten sind wohl das Ausnahmemodell und die Vorverlegungslösung, letztere wiederum kann über den Versuch und über die mittelbare Täterschaft erreicht werden.

Alle Lösungen werden gleichermaßen kritisiert, da es sich um eine reine Zweckkonstruktionen handelt, die Strafbarkeitslücken im Gesetz schließen sollen.

Was besagt das Ausnahmemodell?

Das Ausnahmemodell reduziert § 20 StGB teleologisch, schafft also eine Ausnahme hierzu. Dies wird als Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG kritisiert.

Was besagt die Vorverlegungslösung?

Die Vorverlegungslösung der Rechtsprechung knüpft an das Sichbetrinken als Tathandlung an. Dies stellt dann entweder bereits den Tatentschluss, also einen Versuch, dar. Oder man konstruiert eine mittelbare Täterschaft, bei der der Täter sich selbst (in schuldunfähigem Zustand) als Werkzeug einsetzt. Gegen all dies wird eingewandt, dass das bloße Trinken keine tatbestandsmäßige Handlung ist.

Wann liegt bei der a.l.i.c. Vorsatz- und wann Fahrlässigkeitsstrafbarkeit vor?

Man muss hier sowohl auf die Defektherbeiführung (i.d.R. das Sichbetrinken) und auf die spätere Tathandlung (aus Sicht des noch Nüchternen) abstellen.

Handelt der Täter im Hinblick auf beides vorsätzlich, ist er wegen des Vorsatzdelikts strafbar. Handelt er dagegen hinsichtlich wenigstens eines der beiden Kriterien fahrlässig, kommt nur das Fahrlässigkeitsdelikt in Betracht.

Ist ihm die spätere Tatbegehung nicht vorzuwerfen, erfolgt nur eine Verurteilung aus § 323a StGB, je nach Begehung der Defektherbeiführung wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit, was jedoch den gleichen Strafrahmen beinhaltet.

Ist ihm dagegen die Herbeiführung des Defekts nicht vorzuwerfen, ist er völlig straflos.

Ist die a.l.i.c. auf Tätigkeitsdelikte anwendbar?

Nein, da bei Tätigkeitsdelikten eine ganz bestimmte, tatbestandsmäßige Handlung verlangt wird. Diese ist aber im Sichbetrinken gerade nicht zu sehen. Die für eine Strafbarkeit notwendige Tätigkeit selbst dagegen erfolgt im schuldunfähigen Zustand.

Braucht es die a.l.i.c. bei fahrlässigen Erfolgsdelikten?

Nicht unbedingt, da die Ursächlichkeit für den späteren Erfolg auch bereits im Sichbetrinken erblickt werden kann.

Jedermannsrecht (§ 127 StPO)

Was ist das Jedermannsrecht?

Das Jedermannsrecht ist in § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO geregelt:

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Sie erlaubt jedermann (daher der Name), einen Verdächtigen kurzfristig festzunehmen. Erlaubt ist insbesondere das Festhalten, unter Umständen auch das Zufallbringen, das Fesseln oder Einsperren. Leichte Körperverletzungen sind gerechtfertigt, schwerere dagegen nicht. Insgesamt ist das Festnahmerecht möglichst schonend auszuüben.

Allerdings ist die Festnahme nur dann rechtmäßig, wenn der Festgenommene tatsächlich eine Straftat begangen hat. Ansonsten wird der Festnehmende zwar in aller Regel nicht bestraft, weil er einem Erlaubnistatbestandsirrtum unterliegt. Der Festgenommene kann aber Notwehr leisten.

Der Festnehmende darf den anderen nur kurz festhalten, um ihn der Polizei zu übergeben. Andere Motivationen können einen Missbrauch des Jedermannsrechts darstellen, die Folge ist eine Strafbarkeit wegen Nötigung, Freiheitsberaubung oder Körperverletzung.

Wann besteht ein Festnahmerecht gemäß § 127 StPO?

Das Jedermannsrecht besteht immer, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen ist, ein Festnahmegrund (Fluchtverdacht, Nichtfeststellbarkeit der Identität) besteht und die Festnahmehandlung erforderlich ist.

Wann ist die Festnahmehandlung erforderlich?

Erforderlich ist das Festnehmen, wenn dies zur Sicherung der Strafverfolgung notwendig ist. Die Handlung muss aber auch verhältnismäßig sein, insbesondere, was den Eingriffe in die Rechte des Täters und die Schwere der vermuteten Tat angeht.

Wann ist jemand auf frischer Tat betroffen?

Eine frische Tat liegt vor, wenn der Täter bei Begehung der Tat oder unmittelbar danach angetroffen wird. Zudem muss er noch eine gewisse Nähe zum Tatort aufweisen.

Wann wird jemand auf frischer Tat verfolgt?

Eine Verfolgung auf frischer Tat liegt vor, wenn sich der Täter zwar schon vom Tatort entfernt hat, aber seine Verfolgung aufgrund sicherer Anhaltspunkte sofort aufgenommen wurde.

Muss im Rahmen von § 127 Abs. 1 StPO eine Straftat auch objektiv vorliegen?

Dies ist höchst strittig.

Dafür spricht, dass § 127 Abs. 1 StPO von einer Tat spricht, nicht nur von einem Verdacht wie Abs. 2.

Dagegen spricht, dass damit das Risiko beim Festnehmenden liegt, was als unbillig empfunden wird. Zudem geht es in der gesamten StPO nur um einen Tatverdacht, die Wahrheit wird dann von einem Gericht festgestellt.

Wann ist die Festnahmehandlung erforderlich?

Erforderlich ist das Festnehmen, wenn dies zur Sicherung der Strafverfolgung notwendig ist. Die Handlung muss aber auch verhältnismäßig sein, insbesondere, was den Eingriffe in die Rechte des Täters und die Schwere der vermuteten Tat angeht.

Zurechnung

Wann fehlt es an einer rechtlich relevanten Gefahrschaffung?

Keine rechtlich relevante Gefahr liegt vor, wenn

  • der Schadenseintritt außerhalb des menschlichen Beherrschungsvermögens liegt,
  • das Verhalten sozialadäquat war oder
  • ein schwereres Risiko in ein leichteres verringert wird.
Wann liegt der Schadenseintritt außerhalb des menschlichen Beherrschungsvermögens?

In diesen Fällen wird lediglich eine Ursache gesetzt, der weitere Verlauf liegt aber nicht mehr im Einflussbereich des „Täters“ und ist insbesondere aufgrund seiner Seltenheit nicht objektiv vorhersehbar.

Beispiel: Jemand wird in der Hoffnung auf einen Absturz auf eine Flugreise „geschickt“.

Wann ist das Verhalten sozialadäquat?

Bei sozialadäquatem Verhalten ist ein Erfolgseintritt zwar objektiv vorhersehbar, es spielt sich aber innerhalb der Rechtsordnung, insbesondere innerhalb des normal menschlichen Zusammenlebens ab.

Beispiel: Infektion mit einer „Allerweltskrankheit“ durch bloßes Zusammentreffen.

Wann liegt eine Risikoverringerung vor?

Dabei wird ein drohender schwererer Erfolg abgeschwächt oder zeitlich verzögert, ohne dass zugleich eine andere Gefahr gesetzt wird.

Beispiel: Jemand reißt einen Fußgänger zu Boden, der über die Straße gehen will, obwohl ein Auto herannaht.

Wann liegt der Erfolg außerhalb des Schutzbereichs der Norm?

Vom Strafgrund des Gesetzes ist der Erfolg nicht umfasst, wenn

  • ein atypischer Kausalverlauf vorliegt, also ein Geschehensablauf ins Rollen
  • kommt, mit dem niemand rechnen kann, oder
  • ein Dritter vorsätzlich oder fahrlässig dazwischentritt.
Wann liegt ein Dazwischentreten eines Dritten vor?

Ein Dazwischentreten setzt eine Unterbrechung des angefangenen Geschehensablaufs und die Setzung einer neuen Ursachenkette voraus. Nutzt der Zweittäter dagegen die Handlung des Vortäters, um diese fortzusetzen, so ist der Zurechnungszusammenhang noch immer gegeben.

Wann fehlt es am Pflichtwidrigkeitszusammenhang?

Zwischen der Pflichtwidrigkeit und dem eingetretenen Erfolg muss ein Kausalzusammenhang bestehen: Wenn der Täter seiner Pflicht nachgekommen wäre, wäre die Verletzung nicht eingetreten.

Ist dies nicht der Fall, scheidet eine Strafbarkeit aus.

Beispiel: Ein Autofahrer überholt mit zu geringem Seitenabstand einen Radfahrer. Als dieser – ohne Verschulden des Autofahrers – stürzt, wird er überrollt. Auch mit vorgeschriebenem Seitenabstand wäre es zum gleichen Unfall gekommen.

Was ist eine freiverantwortete Selbstschädigung?

Wenn der Geschädigte von sich aus nichts tut, um den Erfolgseintritt abzuwehren, ist dieser dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen. Das Opfer hatte also die eigene Verantwortung dafür, den Schaden abzuwenden. Tut er das nicht, schadet ihm insoweit nicht der Täter, sondern er sich selbst.

Was ist eine einverständliche Fremdgefährdung?

Bei einer einverständlichen Fremdgefährdung ist der Geschädigte damit einverstanden, dass er vom Täter verletzt wird.

Was ist der Unterschied zwischen freiverantworteter Selbstschädigung und einverständlicher Fremdgefährdung?

Bei ersterer hat das Opfer den Geschehensablauf selbst in der Hand, die Tatherrschaft liegt also bei ihm. Der Erfolg ist dem Täter damit nicht zurechenbar, der objektive Tatbestand also nicht erfüllt.

Bei letzterer liegt die Tatherrschaft dagegen beim Täter, der Erfolg ist ihm damit auch zurechenbar, der Tatbestand erfüllt. Das Einverständnis des Opfers wirkt sich damit nur auf Rechtswidrigkeitsebene aus. Der Täter kann also gerechtfertigt sein.

Unterlassung

Wie wird das unechte Unterlassungsdelikt geprüft?

Der objektive Tatbestand besteht im Wesentlichen aus folgenden Punkten:
1. Erfolg
2. Nichtvornahme einer erforderlichen, gebotenen und subjektiv möglichen Handlung
3. Garantenstellung
4. Quasikausalität
5. Pflichtwidrigkeitszusammenhang

Dementsprechend muss sich der Vorsatz dann natürlich auch auf die Garantenstellung beziehen.

Im Rahmen der Schuld ist noch die Möglichkeit der Entschuldigung aufgrund der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens zu prüfen.

Wann liegt eine Garantenstellung vor?

Die Garantenstellung muss eine Rechtspflicht sein, die diese Person individuell trifft. Die allgemeine Hilfspflicht aus § 323c StGB reicht nicht aus, da sonst auf einmal jeder Mensch auch Garant wäre.

Wie wird ein Irrtum über die Garantenstellung behandelt?

Wer Umstände, die seine Garantenstellung begründen, nicht kennt, unterliegt eine Tatbestandsirrtum.

Wer lediglich nicht weiß, dass aus diesen Umständen eine rechtliche Garantenpflicht folgt, unterliegt einem umgekehrten Verbotsirrtum.

Was ist ein Beschützergarant?

Ein Beschützergarant ist verpflichtet, ein bestimmtes Rechtsgut vor den Gefahren durch die Umwelt zu schützen.

Eine Beschützergarantenstellung entsteht insbesondere aus natürlicher Verbundenheit (innerhalb der Familie), in Lebens- und Gefahrengemeinschaften oder aus freiwilliger, rechtsgeschäftlicher und tatsächlicher Übernahme.

Was ist ein Überwachungsgarant?

Ein Überwachungsgarant ist verpflichtet, die Umwelt vor Gefahren aus einer bestimmten Quelle zu schützen.

Eine Überwachungsgarantenstellung entsteht insbesondere aus Verkehrssicherungspflichten, aus einer Überwacherstellung sowie durch gefährdendes Vorverhalten (Ingerenz).

Wie werden Tun und Unterlassen unterschieden?

Die Unterscheidung erfolgt durch normative Betrachtung der Tat und des sozialen Handlungsschwerpunkts des strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens.

Wann ist beim Unterlassungsdelikt der Pflichtwidrigkeitszusammenhang gegeben?

Dies ist nur dann der Fall, wenn sicher ist, dass der vom Gesetz umfasste Erfolg überhaupt (also nicht nur in der konkreten Form) nicht eingetreten wäre. Ansonsten fehlt es an der objektiven Zurechnung.

Wann entsteht eine Garantenpflicht aus Ingerenz?

Nur dann, wenn das Vorverhalten bereits pflichtwidrig war. Insbesondere führt eine gerechtfertigte Notwehrhandlung keine Garantenstellung herbei.

Wie wird der Eingriff in fremde Rettungsmaßnahmen behandelt?

Wird eine rettungswillige Person an der Hilfeleistung gehindert oder ein Rettungsmittel entzogen, sorgt der Täter dafür, dass sozusagen ein Unterlassen durch Dritte geschieht. Dabei handelt es sich um aktives Tun.

Verjährung

Wann verjährt eine Straftat?

Das lässt sich allgemein nicht sagen, es kommt auf die Schwere der Tat an. Die meisten Vergehen verjähren aber nach fünf Jahren.

Im Einzelnen gilt Folgendes:

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist:
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

Problematisch kann jedoch der Beginn der Verjährung sein.

Wie berechne ich die Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn die Tat sowohl beendet als auch vollendet ist. Das ist – grob gesagt – dann der Fall, wenn alle Handlungen und alle Folgen, die zum Tatbestand gehören, eingetreten sind.

Beispiele:
Beim Betrug muss sowohl der Irrtum beim Geschädigten vorliegen als auch der Vermögensschaden eingetreten sein.
Beim Totschlag muss das Opfer bereits tot sein, die bloße Beibringung eines langsam wirkenden Gifts setzt die Verjährung noch nicht in Gang.

Bei Sexualstraftaten gegen Minderjährige beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr des Geschädigten.

Wann verjähren Straftaten, die auf einen andauernden Erfolg gerichtet sind?

Prinzipiell nie.

Wer sich bspw. durch Vortäuschung eines Unfalls eine Rente erschleicht, kann nicht auf Verjährung hoffen. Denn der Erfolg ist die Zahlung der Rente und diese geschieht ja jeden Monat, in der Regel lebenslang. Solange gezahlt wird, ist die Tat insgesamt nicht vollendet. Damit verjähren auch die einzelnen Zahlungen nicht, das heißt, die Schadenssumme setzt sich auch aus ggf. jahrzehntelangen Zahlungen zusammen. Eine Teilverjährung gibt es insoweit nicht.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Betrug in verschiedene Einzeltaten zerfällt und man bspw. jedes Jahr einen neuen Antrag stellt, der auch nur Leistungen für ein Jahr bewirkt. Hier würde die Verjährung insoweit zu laufen beginnen, sobald die letzte Monatszahlung dieses Zeitraums erlangt wurde.

Welche Straftaten verjähren nicht?

Dies ist in § 78 Abs. 2 StGB geregelt: Mord (auch versuchter Mord und Beihilfe zum Mord) verjährt nicht. Totschlag dagegen schon.

Außerdem verjähren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (grob gesagt: Kriegsverbrechen) nicht. Steuerhinterziehung verjährt zwar auch, aber die Abgabenordnung kennt gewisse Ausnahmen bei der Berechnung.

Kausalität

Was bedeutet Kausalität?

Kausalität ist eine Grundvoraussetzung, damit jemand wegen einer Straftat verurteilt werden kann. Ein Handeln ist dann kausal, wenn es ursächlich für den von der Strafvorschrift erfassten Erfolg war.

Beispiel: Wer den Abzug einer Waffe drückt, löst in dieser einen Vorgang aus, der zum Austritt einer Kugel führt. Diese Kugel trifft dann ggf. den Menschen, auf den man gezielt hat und dringt in dessen Körper ein. Durch die dort verursachten Verletzungen kommt es aufgrund verschiedener medizinischer Reaktionen zum Tod des Menschen. Damit war die Zeigefingerbewegung des Schützen kausal für den Tod des Opfers.

Kausal ist dabei jedes Handeln, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele („conditio sine qua non“-Formel). Diese Formel führt zu einer absolut uferlosen Kausalität. Denn danach wäre im obigen Beispiel auch der Waffenhersteller kausal am Mord beteiligt, ebenso wie jeder seiner Zulieferer und deren Geschäftspartner. Mehr noch, auch die Eltern des Mörders sowie sämtliche Vorfahren des Opfers (!) haben durch die Zeugung ihrer jeweiligen Nachkommen dafür gesorgt, dass es zu dieser Tat kommen konnte.

Darum stellt die Frage nach der Kausalität nur eine Minimalanforderung dar. Bedeutsamer (und viel umstrittener) sind Probleme im Rahmen der objektiven Zurechnung.

Was bedeutet überholende Kausalität?

Überholende Kausalität nennt man einen Ursachenzusammenhang, bei dem zwei Angriffe stattfinden, von denen der spätere zuerst zum Ziel führt.

Beispiel: Der Vater ist in seiner Familie nicht sonderlich beliebt. Sein Sohn schneidet deswegen am Samstag beim Auto des Vaters die Bremsleitungen durch, damit dieser am Montag auf dem Weg in die Arbeit (hoffentlich tödlich) verunglückt. Die Tochter geht rabiater vor und installiert am Sonntag einen Sprengsatz im Auto, der mit dem Zündschloss gekoppelt ist. Wie von der Tochter geplant, explodiert das Auto beim Anlassen, der Vater stirbt.

Die Tochter hat hier kausal den Tod des Vaters herbeigeführt, sie ist wegen vorsätzlicher vollendeter Tötung strafbar. Dadurch kam es aber gar nicht mehr zur Wirkung der Handlungen des Sohns, dieser hat also nur eine versuchte Tötung begangen. Seine bereits früher begangene Tat wurde also „überholt“.

Der Mordanschlag des Sohns wäre lediglich hypothetisch kausal geworden, er kann die Tochter also nicht entlasten.

Was bedeutet alternative Kausalität?

Wenn zwei Ursachen zeitgleich zum selben Erfolg führen, bezeichnet man diese als alternativ kausal.

Es ist nicht so einfach, sich einen derartigen Geschehensablauf vorzustellen. Man könnte beispielsweise daran denken, dass zwei Familienangehörige eines Angeklagten den Richter jeweils unabhängig voneinander bestechen, damit ihr Verwandter freigesprochen wird. Normalerweise hätte der Richter den Angeklagten verurteilt, aber bereits für nur eine der Bestechungssummen hätte er ihn freigesprochen. Wenn der Richter dem nun nachkommt, handelt es sich um dasselbe Urteil und damit um dieselbe Rechtsbeugung, die durch zwei verschiedene Handlungen bewirkt wurde.

Nach der ursprünglichen conditio-sine-qua-non-Formel könnten sich beide Täter darauf berufen, dass ihre Handlung nicht kausal war. Denn jede Bestechung ließe sich hinwegdenken, ohne dass sich am Ergebnis etwas ändert – schließlich hätte die Tat des jeweils anderen auch gereicht, um den Richter zu beeinflussen. Damit wären beide nur wegen Versuchs strafbar, obgleich die Tat vollendet wurde. Man stellt daher im Hinblick auf jede einzelne Strafbarkeit darauf an, ob man beide Handlungen hinwegdenken könnte. Hätte hier aber keiner der beiden bestochen, wäre der Angeklagte verurteilt worden.

Also sind im seltenen Fall einer alternativen Kausalität beide Handlungen kausal und damit beide Täter wegen Versuchs strafbar.

Was bedeutet kumulative Kausalität?

Kumulativ kausal sind zwei Ursachen, die unabhängig voneinander gesetzt wurden und nur zusammen ein bestimmtes Ergebnis herbeiführen.

Beispiel: Ein Schüler dreht nach dem Chemieunterricht zum Spaß eine Gasflasche auf. Dieses Gas hätte nur üblen Geruch herbeigeführt, passiert wäre nichts. In der Klasse gibt es aber noch einen anderen Spaßvogel, der vom ersten Schüler nichts weiß und selbst eine Flasche eines anderen Gases aufdreht. Beide Gase zusammen ergeben ein hochexplosives Gemisch, das das Klassenzimmer völlig zerstört.

Nach der conditio-sine-qua-non-Formel sind beide Handlungen kausal für die Explosion (§ 308 StGB) gewesen. Wie dies rechtlich zu bewerten ist, ist bisher kaum geklärt – zu selten sind solche Fälle in der Realität und zu unterschiedlich sind die Konstellationen. Hier stellt sich bspw. die Frage, ob die Täter es zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass ihr Gas jeweils auch alleine eine Explosion auslöst.

Nach wohl herrschender Meinung entfällt die objektive Zurechnung des Taterfolgs, da der Täter nicht mit dem Tatbeitrag des Dritten rechnen kann.

Was bedeutet hypothetische Kausalität?

Hypothetische Kausalität bezeichnet eine Ursache, mit der derselbe Erfolg sowieso später geschehen wäre.

Der Täter erschießt das Opfer auf dem Flughafen. Wäre das Opfer nicht getötet worden, hätte es wie geplant das Flugzeug bestiegen und wäre bei dessen Absturz ums Lebens gekommen. Diese Reserveursache, aufgrund derer der Tod des Opfers ohnehin eingetreten wäre, bleibt aber bei der Bewertung der Tat außer Betracht.

Der Täter ist also genauso einer vorsätzlichen Tötung (Mord oder Totschlag) schuldig wie wenn das Opfer ansonsten bis ins hohe Alter weitergelebt hätte. Das Strafgesetz sanktioniert das, was getan wurde, und nicht das, was passiert wäre.

Sonstiges

Kann man im Niemandsland ungestraft Verbrechen begehen?

In aller Regel nicht.

Populär wurde diese Vorstellung durch die Prämisse des Romans „Todeszone“ (Original „Free Fire“) von C. J. Box, dass aufgrund eines gesetzgeberischen Versehens ein Teil des Yellowstone-Nationalparks juristisches Niemandsland ist, in dem zwar an sich die Strafgesetze gelten, aber kein Gericht für die Verfolgung von Verbrechen zuständig ist. So weit muss man aber gar nicht gehen, man muss nur ein paar Kilometer auf’s Meer hinausfahren, dann gelten die staatlichen Gesetze (zumindest im Grundsatz) nicht mehr.

Ein Freibrief ist das aber trotzdem nicht. Ist nämlich ein Deutscher an der Tat beteiligt, ist das StGB gemäß § 7 StGB anwendbar, wenn die Tat am Begehungsort strafbar ist (was im Yellowstone-Fall gegeben sein dürfte) oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt (wie auf hoher See), wenn

  • das Opfer Deutscher ist (§ 7 Abs. 1 StGB) oder
  • der Täter Deutscher ist oder er nach der Tat die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt (§ 7 Abs. 2 StGB).

Das ist im Übrigen keine deutsche Besonderheit, § 65 Abs. 1 und 3 des österreichischen und Art. 7 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs sehen praktisch identische Regelungen vor – und viele andere Länder halten es ganz ähnlich.

Man kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der Staat, der möglichst alles unter seiner Kontrolle haben will, sehr selten offensichtliche Schlupflöcher bestehen lässt.

Sind Abgeordnete wirklich immun gegen Strafverfolgung?

Die Antwort ist natürlich nein. Sonst hätte es die zahlreichen Verfahren gegen Abgeordnete von Bundestag und Landtagen nicht geben können. Allein die Prozesse gegen Christian Wulff, Sebastian Edathy und Jörg Tauss geisterten jeweils wochen- oder monatelang durch die Medien.

Prinzipiell ist es schon richtig, dass Abgeordnete nach den Verfassungen von Bund und Ländern immun sind. Das Grundgesetz sieht in Art. 46 Abs. 2 GG vor: „Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden (…)“

Darin sieht man schon die erste und bedeutendste Einschränkung: Der Bundestag muss dem Verfahren zustimmen. Das soll sicherstellen, dass – platt gesagt – ein übereifriger und politisch motivierter Staatsanwalt nicht einfach Abgeordnete, die ihm nicht zusagen, mit Verfahren überzieht. Vielmehr muss er zunächst die Genehmigung des Parlaments ersuchen.

Tatsächlich wird diese Genehmigung, die nicht durch den gesamten Bundestag, sondern durch ein einzelnes Gremium, den aus 14 Mitgliedern bestehenden Immunitätsausschuss, getroffen wird, standardmäßig erteilt. Die allermeisten Verfahren gegen Abgeordnete haben eben keinen politischen Hintergrund, sondern gründen auf einen nachvollziehbaren Anfangsverdacht.

Von der Immunität bleibt damit nicht viel übrig. Im Gegenteil, in der Öffentlichkeit wird die Aufhebung der Immunität oft wie eine Vorverurteilung aufgefasst.

Wann ist man vermindert schuldfähig?

Verminderte Schuldfähigkeit ist eine Art „abgeschwächter“ Fall der totalen Schuldunfähigkeit. § 21 StGB verweist daher tatbestandlich direkt auf § 20 StGB. Der Täter, der unter § 21 StGB fällt, kann also das Unrecht seiner Tat einsehen und könnte danach handeln, seine natürlichen Hemmungen sind aber deutlich zurückgesetzt.

Dies ändert nichts daran, dass er schuldhaft eine Straftat begangen hat, die Strafe wird aber in aller Regel gemildert.

Bei der alkoholbedingt verminderten Schuldunfähigkeit wird ein Pegel von 2,0 Promille, bei Tötungsdelikten von 2,2 Promille vorausgesetzt.

Gelten denn Gesetze aus der Zeit vor 1949 noch?

Ja, auch Gesetze, die vor Gründung der Bundesrepublik erlassen wurden, gelten noch.

Die wichtigsten strafrechtlichen Gesetze wie das Strafgesetzbuch (StGB), die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stammen noch aus dem Kaiserreich. Allerdings sind sie heute kaum noch vergleichbar mit ihren historischen Vorlagen, sie wurden unzählige Male geändert und zwischenzeitlich auch als Gesamtausgabe neu verkündet.

Da nach herrschender Meinung die Bundesrepublik nicht (nur) Rechtsnachfolger, sondern identisch mit dem Deutschen Reich ab 1871 und auch mit dem Norddeutschen Bund ab 1867 ist, gelten die damaligen Gesetze grundsätzlich weiter, solange sie nicht durch den modernen Gesetzgeber reformiert werden. Insofern ist es nur folgerichtig, wenn über manchen Gesetzen noch heute steht, sie seien vom Kaiser verordnet worden.

Wo finde ich aktuell geltende Gesetze?

Da gedruckte Gesetze eine immer geringere Haltbarkeitsdauer haben, empfiehlt es sich, im Internet zu schauen. Beim Bundesjustizministerium findet man eine aktuelle Sammlung von Bundesgesetzen und -verordnungen:

http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html

Eine bestimmte Strafnorm verstößt gegen Grundrechte. Muss ich sie trotzdem beachten?

Prinzipiell nicht, da ein solches Urteil dann verfassungswidrig und damit nichtig wäre.

Aber: Trauen Sie sich diese Einschätzung wirklich zu? Die Frage der Verfassungswidrigkeit ist oft sehr schwer zu klären und die einzig bindende Entscheidung obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Wie dieses dann entscheidet, lässt sich kaum vorhersehen. Das Risiko, dass Sie mit ihrer Ansicht falsch liegen und einem Verbotsirrtum unterliegen, tragen Sie dann selbst.

Ich habe ein Schlupfloch im Gesetz entdeckt. Kann ich mich darauf verlassen?

Nein, in aller Regel nicht. Schlupflöcher im Gesetz sind sehr selten und werden häufig durch die Rechtsprechung nicht als solche anerkannt.

Ein bekanntes Beispiel dafür ist das „offene Schwarzfahren“.

Was bedeutet Tateinheit?

Wenn man durch dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze verletzt, stehen diese in Tateinheit zueinander. Wer zum Beispiel versucht, jemanden zu töten, ihn aber nur verletzt, macht sich gleichzeitig des versuchten Totschlags und tateinheitlich der vollendeten Körperverletzung schuldig.

Dabei ist das Verständnis für „dieselbe Handlung“ relativ weit gefasst. Wer beispielsweise in engem zeitlichen Zusammenhang fünf in einer Reihe geparkte Autos verkratzt, macht sich der Sachbeschädigung in fünf tateinheitlichen Fällen schuldig, auch, wenn er zwischendrin absetzt.

Die Strafe für tateinheitliche Taten richtet sich nach dem schärfsten Gesetz.

Der Gegenbegriff zur Tateinheit ist Tatmehrheit.

Wie wird die Strafe bei Tateinheit festgelegt?

Liegt Tateinheit vor, so richtet sich die Strafe nach dem schärfsten Gesetz. Es wird also nur eine Strafe für alle tateinheitlich verwirklichten Straftaten festgelegt.

Begeht jemand gleichzeitig eine Beleidigung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und eine Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe), dann richtet sich das Strafmaß nach dem Strafrahmen für die Körperverletzung.

Überlappen sich die Strafrahmen vollständig, werden die jeweils höchste Mindest- und Höchststrafe festgestellt: Wer eine schwere Körperverletzung (1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe) und einen versuchten Totschlag (2 bis knapp 12 Jahre) zusammen begeht, wird aus einem Strafrahmen verurteilt, der von 2 bis zu 15 Jahren Gefängnis geht.

Dass mehrere Straftaten gleichzeitig begangen wurden, kann bei der Strafzumessung berücksichtigt wurden. In aller Regel ist der Strafzuschlag aber ziemlich moderat.

Was bedeutet Tatmehrheit?

Wenn man durch mehrere voneinander unabhängigen Handlungen mehrere Straftaten begeht, diese aber in einem Prozess verurteilt werden, stehen diese in Tatmehrheit zueinander. Wer zum Beispiel im März einen Diebstahl begeht, im April eine Körperverletzung und im Mai eine Beleidigung, kann für alle drei Taten in einem einzigen Prozess im Oktober verurteilt werden.

Dabei werden für alle Straftaten einzelne Strafen festgesetzt und aus diesen dann die sogenannte Gesamtstrafe gebildet.

Der Gegenbegriff zur Tatmehrheit ist Tateinheit.

Wie wird die Gesamtstrafe bei Tatmehrheit gebildet?

Mehrere tatmehrheitlich zusammentreffende Straftaten werden geahndet, indem für jede Straftat eine Einzelstrafe festgelegt und daraus eine Gesamtstrafe gebildet wird.

Die Gesamtstrafe muss mehr als die höchste Einzelstrafe und weniger als die Summe aller Einzelstrafen betragen. Häufig wird zur höchsten Strafe („Einsatzstrafe“) die Hälfte der zweithöchsten Strafe hinzugezählt und für die übrigen Strafen noch ein pauschaler Aufschlag gemacht.

Beispiel: Diebstahl (50 Tagessätze), Körperverletzung (70 Tagessätze), Beleidigung (10 Tagessätze) und Sachbeschädigung (20 Tagessätze) treffen zusammen. Hier müssen mehr als 70 und weniger als 150 Tagessätze ausgeurteilt werden. Die Gesamtstrafe könnte also bei um die 100 Tagessätze liegen.

Click to rate this post!
[Total: 6 Average: 5]