Eine Entschuldigung wird in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Der Täter hat die Gefahr verursacht. Dann ist er verpflichtet, die Gefährdung seiner eigenen Rechtsgüter hinzunehmen und kann nicht einfach den Schaden auf andere abwälzen.
- Ein öffentlicher Amtsträger (Feuerwehrmann, Polizist, Soldat) handelt im Rahmen seiner Aufgaben und wird hierbei berufstypisch gefährdet. Dann hat er durch Wahl des Berufs solchen Gefährdungen zugestimmt.