Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Nicht rechtswidrig ist ein Angriff also insbesondere, wenn er seinerseits gerechtfertigt ist.
Wissenswertes zum Strafrecht
Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Nicht rechtswidrig ist ein Angriff also insbesondere, wenn er seinerseits gerechtfertigt ist.