All dies sind nur Varianten der Beihilfe, da sie jeweils die Haupttat fördern und damit Beihilfe zu dieser darstellen. Die Einschaltung weitere Teilnehmer ist insoweit nicht relevant.
Schlagwort: Anstiftung
Gibt es eine Anstiftung zur Anstiftung?
Ja, auch eine Kettenanstiftung ist strafbar, wenn am Schluss der Anstiftungen eine Haupttat steht.
Wie wird der Hintermann bei bösgläubigem Werkzeug behandelt?
Dachte der Täter, er würde als mittelbarer Täter handeln, hat sein „Werkzeug“ den Plan jedoch durchschaut, so handelt es sich objektiv nur um Anstiftung. In subjektiver Hinsicht ist der Anstiftungsvorsatz vom weitergehenden Vorsatz der mittelbaren Täterschaft umfasst.
Welche Arten der Beteiligung gibt es?
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen
- Täterschaft
- unmittelbar (§ 25 Abs. 1, erste Variante)
- mittelbar (§ 25 Abs. 1, zweite Variante)
- Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2)
- Nebentäterschaft
- Teilnahme
- Anstiftung (§ 26)
- Beihilfe (§ 27)
Kann man einen Minderjährigen als Täter einsetzen und dann selber straflos bleiben?
Nein.
Auch bei Minderjährigen ist darauf abzustellen, ob der Handelnde selbst Täter oder eher ein Werkzeug ist. Dabei geht es weniger um starre Altersgrenzen als um die Einsichtsfähigkeit des Handelnden in seine Tat. Wenn hier ein überlegenes Wissen oder überlegenes Wollen vorliegt, handelt es sich um mittelbare Täterschaft. Hat der Minderjährige dagegen Tatherrschaft innegehabt und wie ein Täter gehandelt, so ist der hinter ihm Stehende nicht mittelbarer Täter, sondern Anstifter.
In der Theorie ist zwar die mittelbare Täterschaft eine stärkere Beteiligungsform als die Anstiftung, allerdings gilt bei beiden derselbe Strafrahmen – nämlich der des Täters. Für den Tatveranlasser ist es also im Endeffekt egal, über welche Strafnorm verurteilt wird. Eine „besonders schlaue“ Konstruktion, um straffrei zu bleiben, gibt es hier nicht.
Wenn der Minderjährige wenigstens 14 ist, kann er selbst strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Nur bis einschließlich 13 Jahre ist eine Verurteilung nicht möglich.