Der Erfolg muss der Handlung zuzurechnen sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Erfolg gerade auf der Pflichtwidrigkeit der Handlung beruht und der Schutzzweck der Norm gerade diesen Erfolg verhindern wollte.
Wissenswertes zum Strafrecht
Der Erfolg muss der Handlung zuzurechnen sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Erfolg gerade auf der Pflichtwidrigkeit der Handlung beruht und der Schutzzweck der Norm gerade diesen Erfolg verhindern wollte.